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Voßhoff/Seif: Koalition beschränkt das Haftungsrisiko für ehrenamtlich Tätige

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen, mit dem die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement maßgeblich verbessert werden. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Detlef Seif:

"Neben wichtigen Verbesserungen im steuerlichen Bereich stärken wir die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Vereins- und Stiftungsrecht. Wir beschränken die Schadensersatzhaftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen, Mitgliedern und besonderen Vertretern. Ehrenamtlich tätig ist dabei, wer für die Organisation unentgeltlich tätig ist oder dafür nicht mehr als 720 Euro im Jahr erhält. Damit tragen wir dafür Sorge, dass ehrenamtlich Tätige nicht durch eine mögliche Haftung bestraft oder durch das entsprechende Risiko von ihrem Engagement abgehalten werden.

Des Weiteren schaffen wir mit dem Gesetz mehr Rechtssicherheit für sogenannte Verbrauchsstiftungen und für gemeinnützige GmbHs.

Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche. Hierfür setzt sich die bürgerliche Koalition ein. Die Gesetzesinitiative soll in diesem Sinne ein klares Signal an die Ehrenamtlichen sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt wird."

Hintergrund:

Die Initiative geht auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz-, Sport- und Rechtspolitikern der Koalitionsfraktionen zurück. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit der Bundesregierung statt, die auch die Ausformulierung des Gesetzentwurfs übernommen hat.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

   - Im Einkommensteuerrecht werden die Übungsleiterpauschale von 
     2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 
     Euro auf 720 Euro erhöht.
   - Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen 
     Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 
     35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Ziel ist, die eher am 
     Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu 
     entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, 
     die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem 
     steuerfreien Bereich zuzuordnen.
   - Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche 
     Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der 
     Abgabenordnung entspricht.
   - In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein 
     weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die 
     ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.
   - Vorgesehen ist eine erleichterte Zuführung der ideellen Mittel 
     in eine freie Rücklage und die Einführung einer 
     Wiederbeschaffungsrücklage. Hierdurch wird die 
     Leistungsfähigkeit der steuerbegünstigten Körperschaften 
     nachhaltig gesichert.
   - Der Entwurf erweitert die besonderen Haftungsregelungen für 
     Vorstandsmitglieder nach § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
     (BGB) auf Mitglieder anderer Organe sowie auf besondere 
     Vertreter von Vereinen und Stiftungen. Auch für 
     Vereinsmitglieder werden besondere Haftungsvorschriften 
     geschaffen, die an § 31a BGB angelehnt sind. Somit sind die 
     Regelungen in der Abgabenordnung und im BGB gleichlaufend.

Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Millionen Euro jährlich.

Geplant ist eine sog. Doppeleinbringung: Der Gesetzentwurf soll sowohl durch die Bundesregierung, als auch durch - unter Federführung des Finanzausschusses - die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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