Rehberg/Kalb: Christlich-liberale Koalition stärkt maritimen Standort
Berlin (ots)
Die unionsgeführte Koalition hat am gestrigen Mittwochabend im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Finanzbeitrag für die Seeschifffahrt von dem im Regierungsentwurf vorgesehenen 28,7 Millionen Euro auf 57,8 Millionen Euro erhöht. Zugleich hat die Koalition im Verkehrsausschuss das neue Flaggenrecht auf den Weg gebracht und damit das maritime Bündnis auf ein neues Fundament gestellt. Hierzu erklären der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Maritime Wirtschaft, Eckhardt Rehberg, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Bartholomäus Kalb:
"Mit der Erhöhung auf das bisherige Förderniveau von 57,8 Millionen Euro kommen wir den Zusagen des Bundes im Maritimen Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung nach und unterstützen mit Lohnnebenkostenzuschüssen den maritimen Standort Deutschland. Der von der Bundesregierung im Juni ursprünglich halbierte Mittelansatz war darauf zurückzuführen, dass der ebenfalls im Bündnis zugesagte Eigenbeitrag der deutschen Reeder in Höhe von 30 Millionen Euro bis dato noch nicht rechtssicher auf den Weg gebracht werden konnte. Mit dem im Verkehrsausschuss beschlossenen veränderten Flaggenrecht ist auch diese Hürde genommen worden. Das neue Flaggenrecht verpflichtet die Reeder zur zusätzlichen Ausbildung in schifffahrtsrelevanten Berufen oder alternativ zur Zahlung eines Ablösebeitrages, sofern sie ihre Schiffe ausflaggen wollen. Der Ablösebeitrag wird in einen Fonds überwiesen, der wiederum die Ausbildung in der Branche unterstützt.
Die SPD hingegen glänzte in diesen Reformbemühungen der letzten Wochen mit belanglosen Anträgen, die längst erfüllte Forderungen enthielten, sowie mit fragwürdigen Finanzgeschäften der Bundespartei zulasten der deutschen Flagge. Über einen SPD-eigene Reiseanbieter wurden Kreuzfahrten auf einem Schiff unter portugiesischer Flagge angeboten. Parallel forderte die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag der 'weiteren Ausflaggung deutscher Schiffe entgegenzuwirken - und so einen Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland zu verhindern'. Glaubwürdigkeit in der maritimen Politik sieht anders aus."
Hintergrund:
Ziel des neuen Flaggengesetzes ist es, die Primärverpflichtung zur Ausbildung für die ausflaggungswilligen Reeder in Deutschland festzuschreiben. Kann dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, muss der Reeder entsprechend der Schiffsgröße und der damit verbundenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Ablösebeitrag entrichten. Der Ablösebeitrag wird in einem vom Verband der Deutschen Reeder (VDR) initiierten privatrechtlichen Fonds gezahlt. Aus diesem Fonds wird wiederum die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung in der maritimen Branche mit 20 Millionen Euro finanziell unterstützt. Damit kommen die Reeder ihren Zusagen im Wert von 30 Millionen Euro im Maritimen Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung nach. 10 Millionen Euro werden über die bereits erhöhten Gebühren zur Erlangung der Ausflaggungsgenehmigung akquiriert. Demgegenüber erhalten die Reeder in Deutschland durch die sogenannte "Tonnagesteuer" und durch den Einbehalt von Lohnsteuern einen wirtschaftlicher Vorteil von ca. 1 Milliarde Euro.
Der Bund erfüllt ebenfalls die Zusagen und setzt das hohe Förderniveau im Finanzbeitrag für die Seeschifffahrt von 57,8 Millionen mit dem heutigen Beschluss im Haushaltsausschuss fort. Diese Mittel können von Reedern für Zuschüsse der Lohnnebenkosten beantragt werden, sofern deren Schiffe unter deutscher Flagge fahren.
Damit stehen im Jahr 2013 insgesamt knapp 90 Millionen Euro für Beschäftigung und Ausbildung von Seeleuten zur Verfügung, die auf unter der Bundesflagge betriebenen und im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffen arbeiten.
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