Flosbach/Schindler: Fortführung des Spitzenausgleichs sichert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie
Berlin (ots)
Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Es geht dabei um Nachfolgeregelungen für den sog. Spitzenausgleich, mit dem energieintensiv produzierende Unternehmen bei der Energie- und Stromsteuer entlastet werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Norbert Schindler:
"Der heutige Beschluss ist eine gute Nachricht für die deutschen Unternehmen: Der Spitzenausgleich wird auch nach 2012 fortgeführt und für die nächsten zehn Jahre gesichert. Es geht uns darum, die Belastung der deutschen Wirtschaft durch die Energie- und Stromsteuer abzufedern. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen muss erhalten bleiben. Nur so sichern wir auch die Arbeitsplätze in Deutschland.
Die bisherigen Regelungen sind von der Europäischen Kommission nur bis Ende 2012 genehmigt gewesen. Es bestand daher dringender Handlungsbedarf für eine Nachfolgeregelung. Die Koalition räumt dem Vorhaben hohe Priorität ein.
Dabei ist die steuerliche Begünstigung kein Selbstzweck. Den Spitzenausgleich erhalten die Unternehmen künftig nur noch, wenn sie im Gegenzug deutliche Energieeinsparungen erbringen. Hierzu werden konkrete Effizienzwerte pro Jahr festgelegt, die von den verschiedenen Branchen erreicht werden müssen. Die Koalition von Union und FDP führt erstmals eine solche Verknüpfung ein und geht damit umweltpolitisch einen konsequenten Weg.
Zugleich haben wir in dem Gesetz auch die Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme neu geregelt. Die bisherige Steuerentlastung musste wegen beihilferechtlicher Vorbehalte aus Brüssel eingestellt werden. Die Auszahlung kann jetzt zügig wieder aufgenommen werden."
Hintergrund:
Die bisherigen Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurden 1999 von Rot-Grün im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt. Auf diese Weise sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiv produzierender Unternehmen erhalten werden. Die Begünstigungstatbestände sind von der Kommission beihilferechtlich nur bis zum 31. Dezember 2012 genehmigt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Nachfolgeregelung umgesetzt. Unternehmen, die weiterhin den sog. Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, müssen künftig Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme betreiben. Voraussetzung ist außerdem, dass die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt ("Glockenlösung") einen Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die konkreten Effizienzwerte sind für jedes Jahr gesetzlich vorgegeben: 1,3 Prozent für die Bezugsjahre 2013 bis 2015, 1,35 Prozent ab dem Bezugsjahr 2016. Im Jahr 2017 werden die Ergebnisse evaluiert.
Des Weiteren wurde geregelt:
- Die bislang vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen im Energiesteuergesetz musste wegen beihilferechtlicher Vorbehalte der Europäischen Kommission zum 1. April 2012 eingestellt werden. Angesichts der Bedeutung der steuerlichen Förderung von KWK-Anlagen, die im Zuge der Energiewende noch zugenommen hat, soll die Auszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
- Die abgesenkten Steuersätze bei der Luftverkehrsteuer werden auch für das kommende Jahr 2013 gesetzlich fortgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine technische Anpassung, um sicherzustellen, dass die Gesamtbelastung der Luftverkehrsbranche (aus Luftverkehrsteuer und CO2-Emissionshandel) 1 Milliarde Euro nicht übersteigt.
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