Krings/Heveling: Google vereinnahmt Internetnutzer für eigene Lobbyinteressen
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Freitag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Der Suchmaschinenbetreiber Google hat dagegen die Kampagne "Verteidige Dein Netz" gestartet. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien Ansgar Heveling:
"Die von Google initiierte Kampagne ist Stimmungsmache. Offensichtlich wird hier versucht, unter dem Vorwand eines vermeintlichen Projektes für die Freiheit des Internets die eigenen Nutzer für seine Lobbyinteressen zu vereinnahmen.
Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass ein Unternehmen die Öffentlichkeit für seine eigenen wirtschaftlichen Interessen einspannt. Dieses Vorgehen stellt für uns eine neue, bisher nicht gekannte Form des Lobbyismus dar.
Wir werden im laufenden Gesetzgebungsverfahren die uns vorgetragenen Argumente sachlich prüfen und abwägen. Vor allem in der für Ende Januar geplanten öffentlichen Anhörung wird dazu ausreichend Gelegenheit bestehen. Die Kampagne von Google leistet zu dieser sachlichen Abwägung jedenfalls keinen Beitrag.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass es für Qualitätsjournalismus in unserem Land auch im Internet einen ausgeglichenen Wettbewerb gibt. Mit seiner Kampagne will Google erreichen, seine eigenen Interessen in der Öffentlichkeit durchzusetzen."
Hintergrund:
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Der Schutz von Presseerzeugnissen im Internet soll verbessert werden, da die Presseverleger die Möglichkeit erhalten sollen, ihre verlegerische Leistung auch im Online-Bereich geltend machen zu können. Die Einführung dieses Leistungsschutzrechtes wurde von CDU/CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Leistungsschutzrecht auf eine gewerbliche Nutzung zu beschränken. Es soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen. Dabei werden Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich nicht erfasst. Auch Links bleiben frei, damit die Informationsfreiheit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum gewahrt bleibt.
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