Michalk: Taubblindheit als eigene Behinderung anerkennen
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend über ein eigenständiges Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis debattiert. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"In Deutschland leben rund 6.000 taubblinde Menschen. Sie haben in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen 'Bl' für 'Blind' und 'Gl' für 'Gehörlos'. Doch Taubblindheit lässt sich nicht durch die Addition dieser Merkzeichen abbilden. Die Kombination aus einer Hör- und Sehbehinderung führt zu einer völlig neuen Behinderungsart und damit zu neuen Herausforderungen.
Auch der einstimmige Beschluss der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) für ein neues Merkzeichen 'Tbl' ist ein wichtiges Signal, denn wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Bereits im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung diesem Thema angenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, um die Lebenssituation von taubblinden Menschen, ihre besonderen Bedürfnisse sowie die genauen Kriterien für ein eigenes Merkzeichen abbilden zu können.
Die Union setzt sich seit längerem mit dieser Frage auseinander. So hat sich bereits in im Juni 2011 die Christliche Arbeitnehmerschaft für ein eigenes Merkzeichen ausgesprochen. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben den Bedarf einer differenzierten Lösung erkannt und bereiten eine Entscheidung auf fundierter Grundlage vor."
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