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Flosbach/Brinkhaus: Strenge Regeln und effektive Kontrollen für Bonuszahlungen bei Banken

Berlin (ots)

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat stärkere Kontrollen der Gehalts- und Bonuszahlungen bei deutschen Banken angekündigt. Grundlage der beabsichtigten Sonderprüfungen sind die von der Bundesregierung im Jahr 2010 verschärften Vorschriften über Vergütungssysteme von Kreditinstituten. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit den angekündigten Sonderprüfungen von Gehalts- und Bonuszahlungen bei Banken zeigt die BaFin den Willen und die Fähigkeit, Fehlentwicklungen in diesem Bereich Einhalt zu gebieten.

Die stärkeren Kontrollen beruhen auf verschärften Regelungen, die die christlich-liberale Koalition im Jahr 2010 im Bundestag beschlossen hat. Um zu verhindern, dass Bankmitarbeiter übermäßige Risiken eingehen, ist anhand zahlreicher konkreter Vorgaben gesetzlich vorgeschrieben, dass variable Vergütungen angemessen und an der langfristigen Geschäftsentwicklung der Bank orientiert sein müssen.

Innerhalb der auf europäischer Ebene aktuell noch laufenden Verhandlungen über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRD IV) setzt sich die unionsgeführte Bundesregierung zudem dafür ein, dass Vergütungsregelungen für Banken europaweit einheitlich noch strenger reguliert werden.

Dies zeigt, dass die pauschale Wahlkampfpolemik der SPD jeglicher Grundlage entbehrt. Insgesamt zeugen bisher bereits über fünfzehn auf den Weg gebrachte Gesetze davon, dass die Finanzmarktregulierung von der christlich-liberalen Koalition ernsthaft und umfassend angegangen wird."

Hintergrund:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Januar 2012 stärkere Kontrollen der Gehalts- und Bonuszahlungen bei deutschen Banken angekündigt. In 2013 solle es dazu Sonderprüfungen in größerem Umfang geben.

Grundlage der beabsichtigten Sonderprüfungen sind die von der Bundesregierung im Jahr 2010 verschärften Vorschriften über Vergütungssysteme von Kreditinstituten. Mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen wurden die vom Financial Stability Board (FSB) auf Grundlage der G 20-Beschlüsse entwickelten internationalen Vergütungsstandards in Deutschland umgesetzt.

Demnach müssen Banken und Versicherungen über angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme verfügen. Die näheren Einzelheiten wurden in zwei Rechtsverordnungen geregelt. Unter anderem darf keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung entstehen. Außerdem dürfen nur 40 bis 60 Prozent der variablen Vergütung sofort vollständig ausgezahlt werden und die variablen Bestandteile müssen von der längerfristigen Wertentwicklung der Bank abhängen. Negative Erfolgsbeiträge müssen die Höhe der variablen Vergütung verringern ("Malus"), d.h., unter Umständen müssen Beschäftigte etwas zurückzahlen. Zudem wurde die BaFin ermächtigt, in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen.

Schärfere Vorschriften für Vergütungen bei Banken sind auch Gegenstand der laufenden Verhandlungen über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRD IV) auf europäischer Ebene.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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