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Fuchs: Kosten der Stromerzeugung senken und nicht umverteilen

Berlin (ots)

Die SPD fordert, die Stromsteuer zu senken und das zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen, das sich aus der steigenden Umlage für die erneuerbaren Energien ergibt, an die Stromverbraucher zurückzugeben. Auf diese Weise sollen die Stromverbraucher entlastet werden. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs:

"Die Vorschläge der SPD können allenfalls die schlimmsten Symptome, nicht aber die Ursachen für die steigenden Strompreise bekämpfen. Damit kommt der "Patient Strompreis" nicht aus der Intensivstation und der dringend notwendige Reformdruck auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lässt nach! Nicht Strom- und Mehrwertsteuer sind die Hauptkostentreiber, sondern die Förderung der erneuerbaren Energien. Solange jeder Anlagenbetreiber für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung erhält, auch wenn niemand seinen Strom braucht, wird sich daran nichts ändern.

Bundesumweltminister Altmaier hat Recht, wenn er mit seinen Vorschlägen die Erzeuger erneuerbaren Stroms mit in die finanzielle Verantwortung nehmen will. Nur so lässt sich das Problem an der Wurzel packen. Das EEG ist mittlerweile zu einer Gelddruckmaschine geworden. Laut Bundesumweltministerium belaufen sich allein die zugesagten Einspeisevergütungen bis 2020 auf 150 bis 170 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für Bildung und Forschung sind im diesjährigen Haushalt 13, 7 Milliarden Euro vorgesehen. Ein besonders krasses Beispiel ist die Solarförderung. Rund 50 Prozent der EEG-Förderung gehen auf ihr Konto. Erzeugt werden damit im "Sonnenland" Deutschland gerade einmal 5 Prozent des Strombedarfs, und das in völlig ungesicherter Form.

Die von Bundesumweltminister Altmaier gemachten Vorschläge allein werden aber nicht ausreichen, um die Kosten wirksam zu begrenzen. Sie berücksichtigen zudem nicht die Auswirkungen der Kosten des Netzausbaus auf die Strompreise. Die Vorschläge sollten deshalb um folgende Maßnahmen ergänzt werden:

   - Jede EEG-Anlage wird verpflichtet werden, mindesten 10 Prozent 
     des Stroms als gesicherte Leistung einzuspeisen. Der Prozentsatz
     steigt mit jedem Jahr an.
   - Die EEG-Vergütung fließt erst dann, wenn die Anlage an das Netz 
     angeschlossen wird. So entstehen Anreize, Anlagen- und 
     Netzausbau besser miteinander zu synchronisieren.
   - Die Ausnahmen für die Industrie dürfen nur für die Unternehmen 
     begrenzt werden, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
     Im Unterschied zu den Einschnitten beim EEG, führt diese 
     Maßnahme nicht zu einer Senkung der EEG-Kosten insgesamt, 
     sondern lediglich zu einer Umverteilung. Die 
     volkswirtschaftlichen Belastungen der EEG-Förderung sinken um 
     keinen Cent. Im Gegenteil: Das bei der EEG-Umlage eingesparte 
     Geld schlägt sich in höheren Dienstleistungs- und Produktpreisen
     nieder und landet so wieder beim Verbraucher.

Es ist das Verdienst von Bundesumweltminister Altmaier, mit seinen Vorschlägen erste Schritte in Richtung einer kausalen Behandlung des "Strompreis-Patienten" gemacht zu haben. Weitere werden folgen müssen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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