Voßhoff: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist vertretbar
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption eines von einem eingetragenen Lebenspartner bereits adoptierten Kindes durch den anderen Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der konkreten Fallgestaltung vertretbar. Denn zu entscheiden war über die besondere Konstellation, dass ein Lebenspartner das bereits von dem anderen Partner früher adoptierte Kind annehmen möchte. Das Kind lebt also in aller Regel bereits in einem Haushalt mit beiden Lebenspartnern zusammen. Seine rechtliche Stellung verbessert sich durch die Sukzessivadoption, weil es einen weiteren rechtlichen Verantwortungsträger hinzugewinnt. Seine Situation ist somit mit der von Rot-grün 2005 eingeführten Stiefkindadoption vergleichbar. Dass Stiefkind- und Sukzessivadoption gleich zu behandeln sind, ist daher nachvollziehbar.
Anders zu bewerten ist die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes, das neu in eine Familie kommt. Unsere Rechtsordnung räumt richtigerweise nur verheirateten Ehepaaren das gemeinschaftliche Recht zur Adoption ein. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Vater und Mutter für das Kind gut sind. Dieser Grundsatz sollte sich in der Ausgestaltung der gemeinschaftlichen Adoption widerspiegeln. Eine Adoption ist ein massiver Einschnitt für ein Kind, das von seinen biologischen Eltern getrennt wird und in ein vollständig neues Umfeld kommt. In dieser für seine Entwicklung äußerst sensiblen Situation sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass das Kind eine Familienkonstellation mit Mutter und Vater vorfindet."
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