Pfeiffer/Nüsslein: EU-Kommission bewegt sich auf deutschen Druck - Keine Privatisierung der Wasserversorgung
Berlin (ots)
Am heutigen Donnerstag werden im Deutschen Bundestag erneut die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Konzessionsrichtlinie und insbesondere zur geplanten Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung debattiert. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüsslein:
"Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, zeigt endlich Wirkung. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von Anbeginn haben wir uns gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Mit der Vorlage dieses Richtlinien-Vorschlags hat die Kommission ihre Kompetenzen klar überschritten. Nun gilt es zu verhindern, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Auch die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung."
Hintergrund:
Die Debatte im Deutschen Bundestag findet am heutigen Donnerstag unter TOP 9, Privatisierung Wasserversorgung, gegen 16:15 Uhr statt.
EU-Kommissar Barnier hat in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der eigenen Kommune betreibt. Das dürfte in Deutschland kaum der Fall sein.
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