Von Stetten: Stunde der Wahrheit für Peer Steinbrück bei der Entlastung des Mittelstands
Berlin (ots)
Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Donnerstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungspflichten auf den Weg zu bringen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:
"Die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Belege und Rechnungen wird unsere Unternehmen von unnötiger Bürokratie und Kosten von insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten. Das schafft Freiräume für Investitionen in die Zukunft.
Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf dieses Mal auch von der SPD mitgetragen wird und die rot-rot-grüne Bundesratsmehrheit zustimmt. Denn in seinen Siegener Thesen für den Mittelstand vom 4. März hat der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ausdrücklich diese Maßnahme gefordert. Dies kam zwar sehr überraschend, denn SPD und Grüne hatten genau diese Maßnahme im letzten Oktober im Bundestag und im Dezember im Bundesrat noch abgelehnt. Wir nehmen Herrn Steinbrück aber beim Wort und sind gespannt, ob er bei der Abstimmung im Bundestag Wort hält.
Sollte Herr Steinbrück der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Bundestag erneut nicht zustimmen, wären unsere Vermutungen und die Befürchtungen vieler Unternehmer und Verbände bestätigt: Herrn Steinbrücks Beteuerung, den Mittelstand nicht belasten zu wollen, sind nichts als leere Worte. Wenn es konkret wird, braucht er keinerlei Beinfreiheit, sondern muss sich Herrn Gabriel und Frau Nahles anpassen. Und wenn das schon bei der Frage der Aufbewahrungsfristen so ist, dann wird das bei der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer nicht anders sein.
Wir werden Herrn Steinbrück im Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen stellen. Dann wird sich zeigen, ob das Steinbrück'sche Kartenhaus aus Versprechungen für den Mittelstand schon weit vor der Wahl zusammenbricht."
Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte in ihrem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau am 14.12.2011 beschlossen, die Aufbewahrungspflichten für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben Jahre vorsah. Mit dieser Initiative würde die Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich entlastet.
Diese Regelung wurde im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, d.h. unter Ablehnung der SPD und der Grünen, am 25. Oktober 2012 beschlossen. Im Dezember 2012 lehnten die rot-grün regierten Länder im Bundesrat diesen Entwurf einstimmig ab. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss konnte nicht erzielt werden.
In der Braunschweiger Erklärung für mehr Steuergerechtigkeit vom 14. Januar 2013 brüsten sich SPD und ihr Kanzlerkandidat damit, diese Maßnahme verhindert zu haben. Dort heißt es: "Die Regierung Merkel wollte die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen verkürzen. Wenn die von SPD und Grünen geführten Länder dies im Bundesrat nicht verhindert hätten, hätte die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen zu Mindereinnahmen im Staatshaushalt von 200 Millionen Euro ab 2013 und 1 Milliarde Euro ab 2015 geführt. Darüber hinaus wären künftige Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen erschwert worden."
In seinen Siegener Thesen zum Mittelstand vom 4. März 2013 hat der Kanzler-kandidat der SPD Peer Steinbrück sein mittelstandspolitisches Wahlprogramm vorgelegt. Darin fordert er unter anderem - abweichend vom Abstimmungsverhalten seiner Partei im Deutschen Bundestag - nunmehr genau diese Maßnahme: "Ich will, dass unnötige, für den Mittelstand kostenträchtige Regelungen abgeschafft werden: Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege und Anhebung der Umsatzsteuer für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer."
Im Wahlprogramm der SPD, das Herr Steinbrück mit dem SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel am 11. März 2013 vorgestellt hat, ist die Maßnahme nicht mehr als Forderung enthalten.
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