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Flosbach: Steinbrücks Plan gegen Steuerbetrug hält nicht, was er verspricht

Berlin (ots)

Am gestrigen Montag hat SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück seinen 8-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug und Steueroptimierung vorgestellt. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:

"Die acht Punkte sind entweder schon umgesetzt oder Herr Steinbrück kann sie gar nicht so umsetzen, wie er das vorhat. Nach seinen fruchtlosen Plänen zur Regulierung der Finanzmärkte ist das der erneute Versuch von Herrn Steinbrück, den Wählern Wasser als Wein verkaufen.

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene längst für eine Ausweitung des automatischen Informationsaustausches ein. Angesichts der jetzigen Entwicklungen erwarten wir eine baldige Einigung bei der Revision der europäischen Zinsrichtlinie. Auf diese Verschärfung hätten auch die Bundesfinanzminister Eichel und Steinbrück schon hinwirken können.

Ein darüber hinausgehender automatischer Informationsaustausch ist ein neuer Standard, der international erst einmal durchgesetzt werden muss. Das ist genauso schwierig, wie anderen Staaten - darunter auch Großbritannien -Trusts oder Stiftungen zu verbieten. Was den derzeitigen OECD-Standard zu einem Informationsaustausch angeht, so hat eine entsprechende Vereinbarung bisher kein Land gegenüber Deutschland abgelehnt. Die Drohung, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden, hat bereits ausgereicht. Stellt sich heraus, dass ein Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, machen wir von den Sanktionsmöglichkeiten des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes Gebrauch, das heißt, wir lassen keinen Abzug von bestimmten Betriebsausgaben für Unternehmen aus Steueroasen zu. Parallel prüft die OECD, ob die Steueroasen die OECD-Standards für einen transparenten und effektiven steuerlichen Informationsaustausch tatsächlich einhalten.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin kann heute schon bei fortgesetztem Verstoß gegen deutsches Recht - auch Steuerrecht - Banken die Lizenz entziehen. Steueransprüche bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung verjähren in der Praxis meist nicht nach den im Gesetz vorgesehenen zehn Jahren, sondern aufgrund besonderer verfahrensrechtlicher Vorschriften erst später.

Es ist bekannt, dass die unionsgeführte Bundesregierung zur Erhöhung des Fahndungsdrucks unter anderem anstrebt, das Bundeszentralamt für Steuern deutlich zu stärken. Allerdings hat der Bund in diesem Bereich bisher keine grundgesetzlichen Kompetenzen. Verbesserungen lassen sich nur langfristig im Einvernehmen mit den Ländern erreichen, wenn Herr Steinbrück die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat davon überzeugen kann.

Schlupflöcher im deutschen Steuerrecht werden kontinuierlich beseitigt, zum Beispiel durch die regelmäßigen Jahressteuergesetze. Allerdings sind der Finanzverwaltung auch Schranken gesetzt, etwa durch die Rechtsprechung, die die gesetzlichen Regelungen nicht immer zugunsten des Fiskus interpretiert.

Zur deutschen Abkommenspolitik gehört bereits seit Jahren, eine Klausel zu vereinbaren, die es Deutschland ermöglicht, einseitig von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode überzugehen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich zusammen mit seinem britischen und dem französischen Amtskollegen an die Spitze einer Bewegung gesetzt, um für eine gerechte Besteuerung großer internationaler Konzerne zu sorgen. Auf dem G20-Finanzministertreffen am 15./16. Februar 2013 wurde eine klare Erwartung an Maßnahmen formuliert. Im Juni 2013 soll ein Aktionsplan von OECD und G20 vorliegen. Es ist sinnvoll, nationale Gesetzesänderungen erst vorzunehmen, wenn international eine Einigung über Maßnahmen erzielt worden ist.

Wie schwierig es ist, einheitliche Steuer-Standards in ganz Europa zu verankern, zum Beispiel Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer, hat das Beispiel Zypern in den letzten Wochen gezeigt. Auch Irland konnte trotz allen Drucks bis heute nicht dazu bewegt werden, seine niedrigen Körperschaftsteuersätze anzuheben. Da kann Herr Steinbrück noch so viel versprechen, wie er will. Ändern wird er es nicht können."

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