Flosbach/Rehberg: Keine Versicherungssteuer für Schiffserlöspools
Berlin (ots)
Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Änderung des Versicherungssteuergesetzes beschlossen und damit klargestellt, dass Schiffserlöspools rückwirkend und bis Ende 2015 nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen. Hierzu erklären der finanzpoltische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Maritime Wirtschaft, Eckhardt Rehberg:
"Mit dem Beschluss des Finanzausschusses schaffen wir Planungssicherheit für die deutsche Seeschifffahrt. So wird mit der Änderung des Versicherungssteuergesetzes klargestellt, dass die sogenannten Schiffserlöspools nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen. Dies gilt rückwirkend und bis Ende 2015. Die Reeder haben nun 2 Jahre Zeit, ihre Schiffserlöspools, wenn notwendig, in Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern umzugestalten, damit die in der Praxis unterschiedlichen Modelle von Erlöspools zweifelsfrei nicht der Versicherungssteuer unterliegen.
Die Koalition steht zur deutschen Seeschifffahrt. Gerade in Hinblick auf die aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Ende 2008 resultierenden, lang anhaltenden Verwerfungen auf den Schifffahrtsmärkten, tragen wir mit der Regelung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Seeschifffahrt und dem Umstand Rechnung, dass der Zugang zu Fremdkapital schwierig geworden ist, indem Schiffsfinanzierungen nur noch sehr selektiv vergeben werden."
Hintergrund:
Schiffserlöspools sind ein Instrument zur gemeinsamen, flexiblen und wettbewerbsmäßigen Vermarktung der in einem Pool vereinten Schiffe. Sie dienen dem Ziel, den Mitgliedern eine wettbewerbsfähige Teilnahme am Markt zu ermöglichen und gleichen zudem das Risiko der Unterbeschäftigung von Schiffen zwischen den Poolmitgliedern aus.
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