Heil/Tauber: Netzneutralität gewährleisten
Berlin (ots)
Die Telekom hat angekündigt, auch im Festnetz Bandbreiten zu beschränken. Dazu erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, und der Vorsitzende der Projektgruppe Netzneutralität in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Peter Tauber:
"Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde prüft, ob die neuen Tarife der Telekom gegen das im Telekommunikationsgesetz verankerte Prinzip der Netzneutralität verstoßen. Sie hat dafür zu sorgen, dass die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen eingehalten werden.
Es kann nicht sein, dass die Dienste durch die Telekom willkürlich verschlechtert werden und der Datenverkehr in den Netzen behindert oder verlangsamt wird. Es darf vor allem nicht sein, dass die Telekom ihre eigenen Dienste bevorzugt, indem deren Nutzung nicht auf das konsumierte Datenvolumen angerechnet wird. Sie würde dadurch ihre Stellung am Markt auf Kosten des Wettbewerbs und damit der Verbraucher ausbauen. Sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung der Netzneutralität nicht ausreichen, fordern wir die Bundesregierung auf, die Ermächtigungsgrundlage im TKG zum Erlass einer Rechtsverordnung nun schnell zu nutzen."
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