Voßhoff/Winkelmeier-Becker: Koalition entwickelt das Insolvenzrecht konsequent weiter
Berlin (ots)
Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (sog. 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform) verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Insolvente Schuldner erhalten künftig nach drei Jahren eine zweite Chance, wenn sie sich anstrengen und einen beträchtlichen Teil der Gläubigerforderungen erfüllen. Damit schaffen wir eine Win-win-Situation für Gläubiger und Schuldner. Mit dem Gesetz bringen wir das Interesse der Schuldner an einem Neustart einerseits und der Gläubiger an einer Erfüllung ihrer Forderungen andererseits zu einem fairen Ausgleich. Die Koalition hat in dieser Wahlperiode das Insolvenzrecht wegweisend weiterentwickelt."
Andrea Voßhoff führt näher aus: "Bisher werden dem Insolvenzschuldner seine Schulden generell nach sechs Jahren erlassen, ohne dass es eine Rolle spielt, ob er auch nur einen Cent an seine Gläubiger gezahlt hat. Wir belohnen nunmehr diejenigen Schuldner, die zur Befriedigung der Gläubiger beitragen. Die Dauer bis zum Schuldenerlass wird auf drei Jahre verkürzt, wenn der Schuldner 35 % seiner Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern tilgt. Wenn er zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens begleicht, wird die Dauer auf fünf Jahre verkürzt. Für Schuldner, die auch dies nicht schaffen, verbleibt es bei einer Restschuldbefreiung nach sechs Jahren."
Elisabeth Winkelmeier-Becker ergänzt: "Wir stärken die Belange der Gläubiger eines insolventen Schuldners auch in anderer Hinsicht: Der Schuldner muss sich künftig mehr als bisher um eigenen Einkommenserwerb bemühen. Auf der anderen Seite wird einigungswilligen Schuldnern vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein wirksames Verhandlungsinstrument gegen einzelne - eine Einigung blockierende - Gläubiger an die Hand gegeben. Denn es wird weiterhin möglich sein, in einem etwaigen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren die Zustimmung einzelner Gläubiger zu ersetzen. Parallel dazu wird der Insolvenzplan für Verbraucherinsolvenzen und sogar für bereits laufende Verfahren zugelassen."
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