Brähmig: Kulturförderung nach Paragraf 96 Bundesvertriebenengesetz bleibt wichtige Aufgabe
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat den aktuellen vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegten Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen. Hierzu fand im Bundestag gestern eine Regierungsbefragung statt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den aktuellen Bericht zur Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Die Bundesregierung dokumentiert darin ihren konsequenten Einsatz für den Erhalt und die Pflege des deutschen Erbes im östlichen Europa und unterstreicht damit die Bedeutung dieser nach wie vor wichtigen kulturpolitischen Aufgabe.
Der zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellte dafür in den Berichtsjahren insgesamt 32,4 Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren rund 1,7 Millionen Euro unterstützt das Bundesinnenministerium die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen.
Besonders hervorzuheben ist das 2011 neu aufgelegte Akademische Förderprogramm, das auf eine stärkere Verankerung des Themas an den Universitäten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zielt. 2012 konnten zwei Juniorprofessuren an der Universität Tübingen und an der Technischen Universität Berlin eingerichtet werden.
Ferner hat der BKM anlässlich des 250. Jubiläums des Ansiedlungsmanifestes von Katharina der Großen beschlossen, einen eigenen Förderschwerpunkt zum Thema Kultur und Geschichte der Russlanddeutschen zu konzipieren, der sich gleichermaßen auf die Bereiche Wissenschaft und kulturelle Vermittlung bezieht.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte zudem in der Regierungsbefragung, dass sich neue Generationen verstärkt für dieses historische Erbe interessierten. Dies ist eine der positivsten Entwicklungen der letzten Jahre."
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