Dött/Liebing: Deutschland ratifiziert Ballastwasser- und Wrackbeseitungsabkommen
Berlin (ots)
Anlässlich der Übergabe der Ratifikationsurkunde des Ballastwasser- und des Wrackbeseitigungsabkommens durch den Deutschen Botschafter an den Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation am 20. Juni 2013 erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter für Meeresumweltschutz, Ingbert Liebing:
"Wir begrüßen, dass Deutschland mit dem Ballastwasser- und dem Wrackbeseitigungsabkommen zwei internationale Verträge zu besserem Meeresschutz offiziell beigetreten ist. Beide Abkommen sind von großer Bedeutung für einen umfassenden Umweltschutz und für die Sicherheit des freien Seeverkehrs. Für beide Abkommen hatte sich der Deutsche Bundestag als auch international die Bundesregierung bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) eingesetzt.
Bereits im Februar dieses Jahres haben Bundestag und Bundesrat für Deutschland dem Ballastwasser-Gesetz zugestimmt. Es schreibt vor, dass bis 2016 jedes Schiff ein Ballastwasser-Management vornimmt und auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch verzichtet. Ballastwasser muss vor seiner Abgabe ins Meer an Bord behandelt werden, so dass ein in der Konvention festgelegter Standard erreicht wird.
Ballastwasser wird von Schiffen zur Stabilisierung beim Lade- oder Löschvorgang aus dem umgebenden Wasser aufgenommen und mit ihm Organismen, wie kleine Pilze, Bakterien, Algen, Plankton, Muscheln und Fische. Dadurch werden diese ungewollt beim erneuten Be- oder Entladen in anderen Meeresregionen freigesetzt. Die Einschleppung fremder Arten ist eines der größten Probleme der Meeresumwelt. So verbreiten sich in Nord- und Ostsee bereits Arten wie die Amerikanische Schwertmuschel oder der Schiffsbohrwurm der heimische Hölzer zerfrisst. Mit dem Ballastwasserabkommen leistet die Bundesregierung einen unverzichtbaren Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Erhaltung der Meeresökologie und verhindert zudem große wirtschaftliche Schäden.
Das Wrackbeseitigungsabkommen kam auf Initiative Deutschlands, der Niederlande und Großbritanniens zustande. Erstmals gilt durch das Übereinkommen das Verursacherprinzip. Zuvor musste der Staat die Bergung bezahlen, in dessen Gebiet das Schiff gesunken war. Jetzt gibt es die Pflicht der Übernahme der Beseitigungskosten von Schiffswracks durch den eingetragenen Eigentümer."
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