Mißfelder: EU-Förderleitlinien zu Israel leisten keinen Beitrag zur Lösung des Nahost-Konflikts
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat sich von den umstrittenen EU-Leitlinien zu Förderprogrammen für Israel distanziert. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:
"Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung von den EU-Leitlinien distanziert, nach denen ab 1. Januar keine israelischen Projekte im Westjordanland, im Gazastreifen, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen finanziert werden sollen. Dass es sich bei diesen Leitlinien der Europäischen Union nicht um objektive Erfordernisse, sondern um reine Ideologie und Symbolpolitik handelt, beweist die Tatsache, dass in den vergangenen sieben Jahren von etwa 800 Millionen Euro Finanzhilfen, die aus Brüssel nach Israel geflossen sind, gerade einmal 0,5 Prozent der Gelder für Projekte in die oben genannten Gebieten verwendet wurden. Dabei ist Israel dort die anerkannte Verwaltungsmacht, ohne deren Genehmigung Entwicklungsprojekte wie etwa Solaranlagen oder Klärwerke nicht errichtet werden könnten. Eine Umsetzung dieser Leitlinien der Europäischen Union könnte beispielsweise auch ein Ende der Forschungskooperationen mit der Hebräischen Universität in Jerusalem bedeuten, weil einige ihrer Dozenten einen Wohnsitz in Ost-Jerusalem haben.
Die Leitlinien der Europäischen Union haben eine ähnliche Qualität wie die jüngste Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen zur Produkt-Etikettierung von Waren aus dem Westjordanland, dem Gazastreifen oder aus Ostjerusalem. Auch diese Anfrage leistete keinen konstruktiven Beitrag zur Lösung des Konflikts in den Palästinensergebieten. Anstatt sich im Deutschen Bundestag israelfeindlich zu äußern, sollte sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf die Lösung der wesentlichen Fragen des Nahost-Konfliktes konzentrieren: das Existenzrecht für Israel, ein Ende von Terrorismus und fundamentalistischer Gewalt sowie die Schaffung von Grundlagen für eine Zwei-Staaten-Lösung, in deren Verlauf auch die endgültigen Grenzen der beiden Staaten geregelt werden."
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