Bär: Länder dürfen die Umsetzung des Betreuungsgeldgesetzes nicht torpedieren
Berlin (ots)
Ab dem 1. August können Eltern für ihre zwei- und dreijährigen Kinder Betreuungsgeld beantragen, wenn sie für diese keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Doch einige Länder versuchen offenbar, diese neue Familienleistung zu blockieren. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Mit der Einführung des Betreuungsgeldes und dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 1. August 2013 eröffnen wir den Eltern große Gestaltungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kleinkinder. Eltern werden vom Staat finanziell unterstützt, egal ob sie ihr Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres selbst betreuen, seine Betreuung privat organisieren oder einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion traut den Eltern zu, die Entscheidung über die optimale Betreuung für ihr Kind kompetent zu treffen. So hat es der Gesetzgeber auch beschlossen.
Viele Oppositionspolitiker sehen das anders. Sie maßen sich an, besser als die Eltern darüber entscheiden zu können, wo und wie die Kinder optimal betreut werden. Sie wollen Eltern durch einseitige finanzielle Förderung dahin lenken, ihre Kinder allein in die institutionelle Betreuung zu geben. Einige von ihnen fordern sogar eine Kita-Pflicht.
Die Opposition hat offensichtlich ein Problem damit, die demokratisch getroffene Entscheidung für das Betreuungsgeld anzuerkennen. Einige Länder weigern sich, Eltern aktiv auf die neue Familienleistung hinzuweisen. Es ist ein Skandal, Eltern diese neue Familienleistung aus wahltaktischen Gründen vorzuenthalten. Wir fordern alle Länder auf, ihrer Umsetzungsverpflichtung bedingungslos nachzukommen. Sie täten gut daran, ihr durchsichtiges Spiel auf dem Rücken der Eltern und Kinder zu beenden und zu einem fairen Miteinander zurückzukehren. Vorbild für alle Länder sollte Bayern sein, das alle potentiell Anspruchsberechtigten angeschrieben, auf die neue Leistung hingewiesen und auch ein Antragsformular beigefügt hat."
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