Voßhoff/Seif: Justizkostenrecht wird moderner und anwenderfreundlicher
Berlin (ots)
Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am morgigen Donnerstag in Kraft. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und der zuständige Berichterstatter Detlef Seif:
"Mit Inkrafttreten der Kostenrechtsreform gilt in Deutschland ein modernes und anwenderfreundliches Justizkostenrecht. Der Gesetzgeber stellt klare Regeln für die Ermittlung der Kosten im Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Notare und der Justizverwaltung auf. Transparenz und Leistungsgerechtigkeit des Gebührensystems sind dabei die leitenden Prinzipien."
Andrea Voßhoff: "Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz werden zudem die Vergütungssätze verschiedener Berufsgruppen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Dies gilt neben den Notaren zum Beispiel für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher sowie Dolmetscher, Übersetzer, Handwerker und Vermessungsingenieure, soweit diese als Sachverständige von den Gerichten herangezogen werden.
Schließlich werden auch die Gerichtsgebühren erhöht. Somit wird die Kostendeckungsquote in der Justiz spürbar verbessert. Damit soll ein hohes Niveau der Rechtspflege in Deutschland gewährleistet werden. Der Bundestag hat damit eine Forderung der Länder erfüllt.
Nun sind aber die Länder gefordert, ihren eigenen Beitrag zu einer angemessenen Ausstattung der Justiz zu leisten. Die Gebührensteigerungen müssen der Justiz tatsächlich zugutekommen und dürfen nicht in den Länderhaushalten versickern. Auch die Richter müssen vernünftig bezahlt werden. Dass Rot-Grün in vielen Ländern ausgerechnet bei den Richtern und entsprechenden Beamten spart, weist genau in die falsche Richtung."
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