Meister: Länder müssen zügig Hilfen aus dem Flutfonds leisten
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Rechtsverordnung zum Fluthilfefonds verabschiedet, mit der die Mittel aus dem Fonds auf die betroffenen Länder verteilt werden. Die Mittel sollen der Beseitigung der Hochwasserschäden und dem Wiederaufbau der Infrastruktur in den Hochwassergebieten dienen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister:
"Nachdem die Bundesregierung mit dem 8 Milliarden-Euro-Aufbauhilfefonds und der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushalts 2013 noch vor der Sommerpause auf die Flutkatastrophe in einigen Ländern zügig und umfassend reagiert hat, kommt es jetzt auf eine rasche Auszahlung der zugesagten Hilfen an.
Dazu ist jetzt der Bundesrat gefordert. Für das Inkrafttreten der Verordnung bedarf es seiner Zustimmung. Die klare und zügige Zustimmung im Bundesrat zur Rechtsverordnung wird das Vertrauen in die Politik stärken.
Die betroffenen Bürger müssen jetzt spürbar erfahren, dass sie bei der Beseitigung der Schäden und beim Wiederaufbau nicht allein gelassen werden. Die Länderverwaltungen müssen zügig rechtskräftige Bescheide erlassen, damit die Bürger und die betroffenen Kommunen die Auszahlungen vornehmen können. Dankenswerterweise haben die Länder bereits Erstmaßnahmen zur Linderung der Not geleistet."
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