Schön/Jarzombek: Potenziale der digitalen Wirtschaft weiter ausschöpfen
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag anlässlich der CeBIT einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Standort Deutschland in der digitalen Wirtschaft. Dazu erklären die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön und der Sprecher für die "Digitale Agenda" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:
"Die digitale Wirtschaft ist für Deutschland Wachstumsmotor und Innovationstreiber. Grundlage für Wachstum und Innovation durch neue intelligente Dienste und Anwendungen zum Beispiel im Bereich Industrie 4.0.sind leistungsfähige Breitbandnetze.
Mit dem vorgelegten Antrag stärken wir den Unternehmen in der Digitalisierung den Rücken. Ein Hauptaugenmerk ist dabei der lebendige Gründungsstandort Deutschland. Die "Neue Gründerzeit" in Deutschland kann auf verfügbarem Gründungskapital aufbauen, braucht aber noch bessere Möglichkeiten für die Wachstumsphase, insbesondere für eine Internationalisierung des Geschäfts. Wir sprechen uns deshalb für ein Venture-Capital-Gesetz aus, um die Kapitalbedingungen in Deutschland weiter zu verbessern. Außerdem setzen wir auf sichere Kommunikation durch Verschlüsselung für Bürger und die Wirtschaft. Schon jetzt genießen deutsche Unternehmen einen guten Ruf im Bereich IT-Sicherheit.
Der Antrag setzt außerdem auf eine stärkere internationale Zusammenarbeit bei der Fortentwicklung technischer Standards und Normierungen für das Internet. Die Bundesregierung soll sich zukünftig stärker in den zuständigen Gremien und Organisationen engagieren und sich um die Ausrichtung eines Internet Governance Forums in Deutschland bewerben."
Hintergrund
Anlässlich der CeBIT diskutiert der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 13. März einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel "Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken - Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen" (Drucksache 18/764).
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