Mayer: Asylzahlen weiter auf alarmierend hohem Niveau
Berlin (ots)
Das Bundesministerium des Innern hat am heutigen Donnerstag die aktuellen Asylzahlen veröffentlicht. Mit 11.220 Anträgen lag die Zahl der Asylanträge im Februar 2014 um rund 70 Prozent über dem Vergleichsmonat im Jahr 2013. Bereits 2013 war mit insgesamt 127.023 gestellten Asylanträgen ein Rekordjahr. Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Wir müssen die Vorgaben des Koalitionsvertrages im Asylrecht zügig umsetzen, um den dramatisch gestiegenen Zahlen entgegenzuwirken. Neben einer zügigen Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, müssen wir vor allem die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die betroffenen Balkanstaaten Serbien, Albanien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina erweitern.
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland befindet sich nach den bereits sehr hohen Zahlen im Jahr 2013 weiter auf einem alarmierend hohen Niveau. Unter den aktuellen zehn Hauptherkunftsstaaten befinden sich mit Serbien, Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina vier Balkanländer, deren künftige EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Aus diesen Staaten stammen rund 30 Prozent der aktuellen Antragssteller. Im Februar 2013 waren es rund 3.200. Während die Gesamtschutzquote im Februar 2013 für alle Herkunftsländer bei 22,9 Prozent liegt, liegt die Anerkennungsquote bei den betroffenen Balkanstaaten bei nahezu Null.
Auch im Interesse der wirklich Schutzberechtigten etwa aus Syrien muss eine erhebliche Verfahrensverkürzung erreicht werden. Hierzu werden die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten und eine Personalaufstockung für die Bearbeitung der Anträge maßgeblich beitragen.
Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die wir schützen müssen. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Deshalb ist es richtig, dass wir im Koalitionsvertrag eine erhebliche Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen haben. Wer asylberechtigt ist, soll schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer am Ende eine rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhält, muss auch ausreisen, notfalls durch Abschiebemaßnahmen der Bundesländer."
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