Schiewerling: Tarifautonomie ist und bleibt unverzichtbar
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Mehr Fairness im Job, Verhindern von sozialen Schieflagen am Arbeitsplätz und die Stärkung von Tarifpartnerschaft und Tarifautonomie - gleich drei zentrale Ziele setzt die Koalition mit diesem Gesetz um. Die Koalition stärkt damit gleichzeitig die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Das Gesetz ist mehr als bloß die Festschreibung einer Lohnuntergrenze oder eines Maßnahmenkatalog gegen einzelne Defizite in der Arbeitswelt.
Die Union begrüßt daher die generelle Zielsetzung dieses Gesetzes. Gerade für CDU und CSU gehört die Stärkung der Tarifautonomie zu den Grundfesten unseres erfolgreichen Wirtschaftssystems. Die Tarifautonomie trägt maßgeblich zur Verwirklichung unseres Unions-Ziels "Wohlstand für alle" bei. Tarifautonomie ist und bleibt unverzichtbar.
Mit zu diesen Prinzipien zählt indes auch, dass staatliche Regelungen und Eingriffe in diese Tarifautonomie keine Jobs gefährden oder zu anderen Fehlanreizen führen dürfen, wie z.B. das Ausschlagen einer guten Berufsausbildung durch junge Menschen. Der Erfolg einer Gesetzgebung muss auch an diesen Punkten gemessen werden. Die Union wird dies bei der Umsetzung dieser Ziele verantwortungsbewusst begleiten.
Eine wichtige Grundforderung der Union wird dagegen schon jetzt im Gesetz klar verwirklicht: Mindestlohn darf keine Tarifautonomie aushebeln oder gar ersetzen. Mindestlohn durch gesetzliche Regelung soll Tarifpartnerschaft ergänzen und stützen - und zwar in den Bereichen, in denen die Tarifpartner ihrer Rolle nicht nachkommen können oder mitunter auch nicht wollen.
Die Stärkung der Tarifautonomie wird insbesondere durch den Einsatz der Mindestlohn-Kommission erreicht. In dieser Kommission werden künftig die Tarifpartner eigenverantwortlich über die Höhe der Lohnuntergrenze entscheiden - und eben nicht Politiker außerhalb der betrieblichen und wirtschaftlichen Praxis. Wichtig für die Union ist zudem: Regionale Tarifverträge müssen in der Übergangszeit bis Ende 2016 weiter gelten. Sie dürfen nicht vom allgemeinen Mindestlohn verdrängt werden.
Das Gesetz setzt noch weitere wichtige Akzente zur Stärkung des Tarifsystems wie die Erweiterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifvereinbarungen. Dies ist ein Kernstück der Reform. Wir streichen das starre 50-Prozent-Quorum und wollen, dass Tarifverträge im öffentlichen Interesse für allgemein verbindlich erklärt werden können. Damit können Tarifverträge breiter gelten und ihren Ordnungsrahmen wieder deutlicher entfalten.
Zum anderen öffnen wir das Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen. Damit sorgen wir für Fairness in den Bereichen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Wir wollen, dass dieser nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Für "Made in Germany" ist das erfolgreiche Wettbewerbsmerkmal die Qualität - und nicht Lohndumping."
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