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Jung: Besonderheiten der Saisonarbeit in der Landwirtschaft berücksichtigt

Berlin (ots)

Behutsame Anpassung an den allgemeinen Mindestlohn unter Wahrung der Tarifautonomie

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Franz Josef Jung:

"Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss die Weichen gestellt, um die Besonderheiten von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Das ist ein Erfolg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt.

Gerade Obst- und Gemüsebauern, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, erhalten durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit, sich in angemessener Zeit auf den Mindestlohn einzustellen. Im Falle einer bundesweiten tariflichen Regelung können die Landwirte ihre Betriebe bis zum 1. Januar 2017 an den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde anpassen. In der Landwirtschaft kann die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns damit Schritt für Schritt erfolgen - und nicht - wie befürchtet - auf einen Schlag.

Jetzt liegt der Ball bei den Tarifvertragsparteien, einen passgenauen Branchentarifvertrag auszuhandeln. Wir sind zuversichtlich, dass sie von ihrer Tarifautonomie verantwortungsvoll Gebrauch machen werden, um eine ausgewogene Vereinbarung abzuschließen.

Auch für einen weiteren Knackpunkt steht eine Lösung bevor: Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen soll auch nach Einführung des Mindestlohns zulässig bleiben, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.

Das ist eine gute Nachricht für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die jetzt in der Spargelzeit gerade richtig kommt. Der Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass die Ernte auf den Feldern liegen bleibt."

Pressekontakt:

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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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