Tillmann/Heil: EU-weit einheitliche Transparenz bei Finanzanlagen
Berlin (ots)
Nach langen Verhandlungen haben sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einheitliche Regelungen über die Gestaltung von Informationsblättern für Finanzanlagen geeinigt. Damit konnten die Verhandlungen über die Verordnung über Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten noch vor der Europawahl abgeschlossen werden. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil erklären dazu:
"Mit der Einigung werden wir EU-weit einheitliche Informationsblätter für Finanzanlagen bekommen. Damit werden die bereits seit 2011 in Deutschland bestehenden Regelungen für Produktinformationsblätter erweitert und verbessert. Verbraucher können dann auf einen Blick erkennen, welche Chancen und welche Risiken sie zum Beispiel bei Lebensversicherungen, Fonds und Zertifikaten erwarten können und wie hoch die Kosten sind. Diese sogenannten "Beipackzettel" erleichtern es den Verbrauchern auch, die Finanzprodukte zu verstehen und zu vergleichen.
Wir begrüßen, dass es nun in Europa einheitliche Standards für mehr Transparenz bei Finanzprodukten gibt. Mögliche Risiken können von den Anbietern nun nicht mehr hinter großen Rendite-Versprechen versteckt werden. Verbraucher können so die Finanzprodukte finden, die zum eigenen Risikoprofil und den individuellen Lebensumständen passen. Wichtig ist, dass die Verbraucher diese Informationen auch tatsächlich wahrnehmen und nutzen."
Hintergrund:
Die Verordnung über Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten (sog. PRIIPs - packaged retail and insurance based investment products) soll EU-weit einen einheitlichen Rahmen für Anlegerinformationen über "verpackte" Anlageprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate schaffen. Ziel ist es, den Kleinanlegern vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zu Aufmachung und Inhalt der Basisinformationsblätter. In der Verordnung wird ferner festgelegt, dass der Produktanbieter verantwortlich für die Erstellung des Blattes ist. Darüber hinaus enthält die Verordnung auch Regelungen zu Sanktionsmöglichkeiten, die im Falle der Nichtbeachtung verhängt werden können.
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