Winkelmeyer-Becker: Freihandelsabkommen brauchen klare Haftungsregelungen
Berlin (ots)
Rechtssicherheit ist Voraussetzung für Investitionen
Zum dem öffentlich gewordenen Entwurf für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Durch das nun als Text vorliegende Verhandlungsergebnis für das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist die Frage des Investorenschutzes im In- und Ausland noch einmal neu in den Fokus geraten. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über das nordatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.
Rechtssicherheit ist Grundbedürfnis eines jeden Investors und bei jeder Form von Investition - im Ausland genauso wie im Inland! Angemessener Vertrauensschutz für getätigte Investitionen zu gewährleisten, ohne dabei den Vorrang politischer Entscheidungen in Frage zu stellen, ist eine grundlegende Aufgabe des Rechtsstaats. Diese Frage des Vertrauensschutzes für Investitionen stellt sich nicht erst im Rahmen internationaler Handelsabkommen. Bereits im deutschen Behördenalltag stellt sich die Frage, wie weit Vertrauensschutz reicht, immer dann, wenn etwa eine Bau- oder Betriebsgenehmigung zurückgenommen werden soll. Hierfür gibt es erprobte rechtsstaatliche Regelungen: Danach ist schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand von Investitionen zu schützen z.B. durch angemessene Erstattung von Fehlinvestitionen, die im Vertrauen auf den Bestand einer Genehmigung getätigt worden sind. Nicht zu erstatten ist aber ein nur hypothetisch entgangener Gewinn. Ebenso wenig ist das Vertrauen in den unveränderten Bestand der allgemeinen Rechtslage geschützt, wenn ein Investor z.B. noch keine konkreten behördliche Genehmigung erhalten hatte. Denn in einem Rechtsstaat muss es jederzeit möglich sein, bei geänderten politischen Prioritäten die rechtlichen Rahmenbedingungen auch zuungunsten von Investoren zu verändern. Dies allerdings wiederum nur unter Wahrung eines angemessenen Vertrauensschutzes.
Solche klaren Haftungsregeln schaffen für den Investor auch Sicherheit darüber, inwieweit er sich bei seinen Investitionsentscheidungen auf Vertrauensschutz verlassen kann. Diese Grundsätze, die dem deutschen Recht zugrunde liegen, bieten einen angemessenen Ausgleich zwischen notwendigem Investorenschutz einerseits und dem Primat der Politik andererseits. Daran müssen sich auch internationale Erstattungs- und Entschädigungsregeln in dem angestrebten Handelsabkommen orientieren.
Wenn daher die Investitionsschutzbestimmungen in CETA und auch TTIP im weiteren Prozess im Sinne dieser bewährten rechtsstaatlichen Grundsätze ausgestaltet bzw. weiter konkretisiert werden, stehen sie auch nicht in der Gefahr, das Primat der Politik - und über Umwege auch den Verbraucher- oder den Umweltschutz auszuhöhlen.
Für den Investorenschutz vorgesehene Schiedsverfahren gegen die Staaten ("Investor-Staat-Schiedsverfahren") erscheinen angesichts der Leistungsfähigkeit der staatlichen Justizsysteme auf beiden Seiten des Atlantiks überflüssig. Solche Vereinbarungen sind allenfalls dann sinnvoll, wenn sie z.B. das gerichtliche Verfahren als Vorstufe ergänzen. Hierfür müssen dann die genannten Maßstäbe für staatliche Haftung bindend sein. Keinesfalls dürfen Schiedsverfahren mit nicht-staatlichen und nicht unabhängigen "Richtern" dazu führen, dass Investoren in intransparenten Verfahren von einzelnen Staaten unangemessenen "Schadensersatz" fordern und so letztlich willkürlich unliebsame Gesetze aushebeln können . Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über das Für und Wider von Schiedsgerichtsverfahren begrüßen wir, dass das CETA-Verhandlungsergebnis die grundsätzliche Öffentlichkeit der Schiedsverfahren vorsieht. Dies dokumentiert den sowohl in der EU als auch in Kanada bestehenden Willen, eine Neuordnung des internationalen Schiedswesens in Richtung Offenheit und Transparenz zu erreichen."
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