Mayer: Koalition beweist Handlungsfähigkeit beim Thema Armutsmigration aus der EU
Berlin (ots)
Rechtsmissbrauch und Betrug werden erschwert
Das Bundeskabinett hat heute den Abschlussbericht zur Armutsmigration in der EU und einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Maßnahmen gegen den Sozialmissbrauch durch Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die CDU/CSU hat das Thema Armutsmigration aus der EU zu Recht auf die Tagesordnung gesetzt. Das zeigen nicht zuletzt der jetzt von der Bundesregierung vorgelegtem Abschlussbericht zur EU-Armutsmigration und die Maßnahme, die die Bundesregierung dazu verabschiedet hat. Das wachsende Problem der Einwanderung von EU-Bürgern zum Zwecke des Bezuges von Sozialleistungen untergräbt die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der Europäischen Union. Damit wird eine der zentralen Errungenschaften der EU beschädigt und das zusammenwachsende Europa geschwächt. Wir haben einen Binnenmarkt in Europa, die Freizügigkeit gilt, wir wollen aber keinen europäischen Sozialstaat, in dem Deutschland Zahlmeister ist.
Mit dem begleitenden Gesetzentwurf werden Rechtsmissbrauch und Betrug im Bezug auf das Freizügigkeitsrecht und den Kindergeldbezug, sowie die Schwarzarbeit konsequenter unterbunden. Wer falsche Angaben beim Amt macht und sich dadurch Sozialleistungen erschleicht, darf eine bestimmte Zeit nicht mehr nach Deutschland kommen. Künftig macht sich derjenige strafbar, der Aufenthaltsdokumente durch unrichtige Angaben erschleicht. Kindergeldzahlungen werden zur Vermeidung von Missbrauch und Mehrfachzahlungen von der Angabe der Steueridentifikationsnummern abhängig gemacht. Wenn jemand künftig ein neues Gewerbe anmeldet, müssen die Gewerbeämter Anträge auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit überprüfen. Damit können wir gegen Scheingewerbe vorgehen, die nur darauf zielen, Aufstockerleistungen zu erhalten. Auch das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird künftig für Unionsbürger auf sechs Monate befristet.
Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Missbrauch und stärken so die Akzeptanz der Freizügigkeit."
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der Sozialen Sicherungssystem durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten" beschlossen. Der Staatssekretärsausschuss unter gemeinsamer Federführung von BMAS und BMI war im Januar eingerichtet worden und hatte bereits im März einen Zwischenbericht vorgelegt. Ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften, der u.a. Einreisesperren bei Missbrauchsfällen und eine Befristung des Aufenthalts zur Arbeitssuche auf höchstens sechs Monate vorsieht. Zudem werden Täuschungen bei der Beantragung von Aufenthaltsdokumenten unter Strafe gestellt. Die Voraussetzungen für die Beantragung von Kindergeld werden erhöht und Missbrauch zu verhindern.
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