Mayer: Ein starker Staat braucht gute Beamte
Berlin (ots)
Bundestag beschließt Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten an die Tarifergebnisse
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses auf Bundesbeamte, Versorgungs- empfänger und Soldaten verabschiedet. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der zuständige Berichterstatter, Oswin Veith:
Stephan Mayer: "Die Erhöhung der Bezüge steigert die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber und damit die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Nur mit einer leistungsfähigen und angemessen bezahlten Beamtenschaft ist "Staat zu machen". Hieran sollten sich auch manche Länder ein Bespiel nehmen. Auch die Sockelbeträge wurden übertragen und kommen so den unteren Einkommensgruppen zugute.
Die maßvolle Erhöhung der Bezüge in zwei Schritten orientiert sich in bewährter Manier an der bisherigen Praxis, das Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes für die Beamten, Versorgungsempfänger und Soldaten wirkungsgleich zu übernehmen. Wie bisher wird die Erhöhung der Bezüge zur Sicherung der Versorgungsleistungen um 0,2 Prozent gekürzt. Der Bund schafft auch hier Maßstäbe für die vorausschauende Sicherung der Versorgung, zu der die Beamten selbst einen Beitrag leisten."
Oswin Veith: "Mit der zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses zeigen wir, dass wir um den Wert der Arbeit wissen, die unsere Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Polizeibeamtinnen und - beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter verrichten. Sie managen tagtäglich, in unserem Auftrag sehr erfolgreich unser Land und leisten einen elementaren Beitrag zum Gemeinwohl. Aufgrund ihrer guten Arbeit verfügt Deutschland über einen unschätzbaren Standortvorteil, wovon die Privatwirtschaft aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Bereits mehrfach in den vergangenen Jahren haben wir die Tarifabschlüsse entsprechend auf die Beamten übertragen und konnten dies nun erneut beschließen".
Hintergrund:
Der Bundestag hat gestern einen Gesetzesentwurf zur Übertragung der Tarifergebnisse für Tarifbeschäftige im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten beschlossen. Demzufolge wird es eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten geben, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 EUR gelten. Bei den Beamten werden die Erhöhungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in einem ersten Schritt um 40 Euro, rückwirkend zum 1. März 2014 und in einem zweiten Schritt zum 1. März nächsten Jahres um weitere 20 Euro.
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