Nüßlein/Dött: Wir lassen die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht alleine
Berlin (ots)
Gesetzesänderungen ermöglichen rasche und flexible Lösungen vor Ort
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen durch die Kommunen soll dadurch erleichtert werden. Dazu erklären der zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt und Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Marie-Luise Dött:
Georg Nüßlein:
"Der ungebrochene Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland erfordert eine nationale Kraftanstrengung. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung gegenüber den Opfern von Krieg und Gewalt. Vor allem für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt stellt die Bewältigung der gegenwärtigen Situation aber eine große Herausforderung dar. Wir lassen sie dabei nicht im Stich. Deswegen geben wir den Kommunen einen größeren Entscheidungs- und Ermessensspielraum als bisher. Nach bislang geltendem Baurecht ist zum Beispiel eine Flüchtlingsunterbringung am Ortsrand im Außenbereich oder in einem Gewerbegebiet nicht oder nur in Einzelfällen möglich - auch wenn dort durchaus geeignete Gebäude wie ehemalige Hotels zur Verfügung stehen würden. Dies ändern wir nun."
Marie-Luise Dött:
"Wir schaffen praxisnahe zusätzliche Möglichkeiten, die die Kommunen zeitlich befristet bis 2019 nutzen können: So wird die Umwidmung von Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäuden vereinfacht. Außerdem können Flüchtlingsunterkünfte auch im unmittelbaren Anschluss an einen bebauten Ortsteil errichtet werden. Unter strengen Voraussetzungen soll die Unterbringung in Gewerbegebieten möglich sein, wenn bei der Entscheidung die nachbarschaftlichen Interessen der dortigen Unternehmen berücksichtigt werden. Möglich ist das aber nur an Standorten, an denen bereits jetzt Einrichtungen für soziale Zwecke zulässig sind. Das trägt dazu bei, dass die Flüchtlinge nicht unzumutbaren Lärm- und sonstigen Immissionsbelastungen ausgesetzt werden."
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