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von Stetten: Bundesverfassungsgericht bestätigt Zulässigkeit von Ausnahmen für mittelständische Familienunternehmen bei Erbschaftsteuer

Berlin (ots)

Urteil ist wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch Teile des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt. Zwar hält das Gericht die Privilegierung des Betriebsvermögens grundsätzlich für zulässig, es beanstandet aber einzelne Teile der Verschonungsregelungen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand und Berichterstatter für das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian von Stetten:

"Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute den Auftrag gegeben, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Teilen neu zu fassen. Insbesondere die steuerliche Begünstigung von Unternehmen, die durch den Erben unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden, muss novelliert werden. Das Gericht hat aber im Grundsatz bestätigt, dass eine Verschonung von Betriebsvermögen unter bestimmten Umständen zulässig ist. Das ist ein wichtiges Signal für den Mittelstand in Deutschland. Damit bleibt es auch in Zukunft grundsätzlich möglich, Unternehmen ohne hohe Erbschaftsteuerbelastungen auf die nächste Generation zu übertragen, wenn die Unternehmen fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden.

Wir haben nun den Auftrag, die betroffenen Regelungen bis zum 30. Juni 2016 zu überarbeiten. Dieser Aufgabe werden wir uns im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesregierung und Bundesrat zügig widmen.

Bei der Überarbeitung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts werden wir uns selbstverständlich an die Vorgaben halten, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Gleichwohl sind gerade die mittelständischen Familienunternehmen, die in Sonntagsreden parteiübergreifend gerne auch als das Rückgrat unserer Wirtschaft bezeichnet werden, ein entscheidender Faktor für unseren wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Sie dürfen deshalb gerade beim Unternehmensübergang nicht zusätzlich belastet werden. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages werden wir auch für die Betriebe eine Regelung finden, welche durch die Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts besonders betroffen sind. Eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen darf auch zukünftig nicht durch Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden.

Dass das jetzt gültige Recht noch bis zur Änderung des Gesetzes angewandt werden darf, ist auch darauf zurückzuführen, dass wir im Jahr 2013 Umgehungsmöglichkeiten wie die Cash-GmbHs gesetzlich abgeschafft haben. Diese Maßnahme war richtig und wichtig."

Hintergrund:

Der Parlamentskreis Mittelstand ist die größte selbstständige Gruppe von Abgeordneten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ihr gehören 188 von 311 Abgeordneten an. Christian von Stetten war bei der Urteilsverkündung am heutigen Mittwoch in Karlsruhe anwesend.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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