Steinbach: Wir wollen das Institut für Menschenrechte aufwerten
Berlin (ots)
Für Unabhängigkeit, Pluralismus und Transparenz
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag über das Deutsche Instituts für Menschenrechte beraten. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
"Die heutige Debatte über die Zukunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte gibt uns die Gelegenheit, die aus Sicht der Union zentralen Punkte klarzustellen. Durch die Kampagne der Institutsleitung ist manches in ein falsches Licht gerückt worden. Grundsätzlich streben wir eine zeitnahe Einigung an und sind weiterhin gesprächsbereit. Übertriebene Eile ist unnötig. Bei einer Umorganisation von nationalen Institutionen ist es durchaus möglich, dass die Akkreditierung des International Coordinating Committee (ICC) zwischenzeitlich ausläuft.
Wir wollen das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) aufwerten. Die CDU/CSU-Fraktion will eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den sogenannten Pariser Prinzipien voll und ganz entspricht. Das Institut selbst hingegen wirbt mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Vereinsstruktur. Das Bundesjustizministerium hat sich diese Haltung bedauerlicherweise zu eigen gemacht.
Die CDU/CSU-Fraktion hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es ist mehr als zweifelhaft, die bisherige Vereinslösung in Gesetzesform zu gießen, ohne damit die Gestaltungsfreiheit des Vereins einzuschränken.
Deshalb haben wir als Rechtsform eine Anstalt öffentlichen Rechts nach dem Vorbild Dänemarks (A-Status) vorgeschlagen, die dem Außenministerium angegliedert würde, weil auch dort der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung angesiedelt ist. Grundsätzlich wäre es für uns aber auch vorstellbar, das Institut an den Bundestag anzugliedern, an das Bundeskanzleramt oder auch an ein anderes Ministerium.
Bereits in der gültigen Satzung des DIMR heißt es unter §2 (1): "Der Verein soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen." Nur im Vergleich mit der internationalen Situation kann man die Menschenrechtssituation in Deutschland bewerten oder konstruktiv kritisieren.
Die Unabhängigkeit des Instituts wollen wir im Gesetz ausdrücklich festschreiben. Die Mitgliederbasis soll die Breite der Zivilgesellschaft abbilden. Das Aufnahmeverfahren muss transparent gestaltet werden, das Mandat, im Entscheidungsgremium mitzuwirken, soll zeitlich begrenzt sein. Wesentliche menschenrechtliche Forschungseinrichtungen sollen in die Benennung seiner Mitglieder einbezogen werden. Seine Finanzierung soll transparent aus dem Haushalt eines Etats erfolgen, selbstverständlich ohne davon eine Fachaufsicht abzuleiten. Es soll unabhängig arbeiten können, pluralistisch und transparent aufgestellt sein.
Bei einem Festhalten an der Vereinsform wäre es also zielführender, auf einen Gesetzentwurf zu verzichten und gegenüber der zuständigen Akkreditierungsstelle auf die vereinsrechtlichen Besonderheiten in Deutschland zu verweisen. Das Institut für Menschenrechte verfügt bereits heute prinzipiell über eine stabile gesetzliche Grundlage. Zusätzliche Stabilität lässt sich durch ein eigenständiges Gesetz also gar nicht schaffen.
Die Statusübersicht des ICC - das übrigens keine völkerrechtlich anerkannte Organisation, sondern lediglich ein Zusammenschluss nationaler Menschenrechtsinstitutionen ist - zeigt, dass der Status keinerlei Rückschlüsse auf die Menschenrechtslage im betreffenden Land zulässt. So sind aktuell z.B. die Institutionen Afghanistans, Nigerias, Venezuelas, Aserbaidschans und Russlands mit dem A-Status akkreditiert. Die Institutionen Österreichs, Belgiens, Schwedens und Norwegens haben einen B-Status und die Institution der Schweiz ist im C-Status akkreditiert."
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