Weinberg/Zollner: Frauenquote als Chance
Berlin (ots)
Keine Überforderung der Privatwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote beschlossen. Dazu erklären der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige Berichterstatterin Gudrun Zollner:
Marcus Weinberg: "Heute ist ein besonderer Tag für die Gleichberechtigung in Deutschland - ein Tag, an dem der Staat den Auftrag des Grundgesetzes umsetzt und per Gesetz die Bundesverwaltung und die Wirtschaft verpflichtet, Benachteiligungen von Frauen stärker zu beseitigen. Der Tag, an dem wir dieses Gesetz nicht mehr brauchen, wird der wahrhaft historische Tag sein.
Viele Jahre hatte die deutsche Wirtschaft Zeit, entsprechend ihrer freiwilligen Vereinbarungen mehr Frauenkarrieren zu befördern. Leider hat die reine Freiwilligkeit wenig gebracht. Das heute verabschiedete Gesetz ist angemessen und lässt der Privatwirtschaft ausreichende Flexibilität.
Die Frauenquote ist keine Hürde, sondern eine Chance. Gesellschaft und Wirtschaft werden davon profitieren. Die 108 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen werden keine Schwierigkeiten haben, die 30-prozentige Mindestquote für Frauen in ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Für die mittleren Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, wird es keine feste Quote geben. Sie können sich selbst Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten, im Vorstand und den beiden oberen Managementebenen geben - und zwar passgenau für die eigene Belegschaft, die eigene Struktur und die jeweilige Branche sowie unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit.
Beim öffentlich-rechtlichen Teil des Gesetzentwurfes hat die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erheblich nachgebessert. Denn der Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin mit seinem Ziel der Geschlechterparität auf allen Ebenen der Bundesverwaltung war mit dem freiheitlichen Staatsverständnis von CDU und CSU nicht zu vereinbaren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darauf bestanden, dass in allen wesentlichen Paragrafen des Gesetzentwurfes zur Bundesverwaltung das Ziel der Parität entkräftet wurde. Damit kommt das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu fördern, wenn sie benachteiligt werden. Eine Männerförderung, ohne dass Männer strukturell benachteiligt werden, wurde gegen erhebliche Widerstände aus dem Gesetzentwurf gestrichen."
Gudrun Zollner: "Mit dem jetzigen Gesetz haben wir einen guten Mittelweg gefunden zwischen der Förderung von Frauen auf der einen Seite und wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite. In den Verhandlungen der letzten Wochen wurden von unserer Seite noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Insbesondere haben wir die deutliche Kritik der Experten, die in der öffentlichen Anhörung am Bundesgleichstellungsgesetz zum Ausdruck gebracht wurde, sehr ernst genommen. Die Unionsfraktion hat dafür gesorgt, dass es nicht um die Herstellung von Geschlechterparität geht, sondern um die Herstellung von Chancengleichheit.
Auch für die Wirtschaft konnten wir noch Punkte durchsetzen, die aus Sicht der CDU/CSU wichtig waren. So haben wir erreicht, dass die Frist für mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Firmen für die Festsetzung ihrer ersten Zielgrößen um drei Monate bis zum 30. September 2015 verlängert wurde. Außerdem müssen die Unternehmen nicht mehr jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst festgesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten. Es gibt somit keine Zwischenberichterstattung mehr. Diese Klarstellung reduziert den Bürokratieaufwand für die Wirtschaft erheblich.
Insgesamt haben wir einen rechtssicheren und praxistauglichen Kompromiss erzielt. Das Gesetz ist ein Türöffner für Frauen. Jetzt liegt es an den neu zu wählenden weiblichen Führungskräften, die Unternehmensstrukturen und Arbeitszeitmodelle so zu ändern, dass Familienplanung und Karriereplanung für Frauen in Einklang gebracht werden können."
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