Strobl/Winkelmeier-Becker: Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet mehr Sicherheit
Berlin (ots)
Ermittlungen bei schweren Straftaten werden erleichtert
Am heutigen Mittwoch haben Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gemeinsame Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Thomas Strobl:
"Die Unionsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizminister Maas heute Leitlinien zu einer Regelung über die Speicherung von Kommunikationsdaten vorgestellt hat. Wir unterstützen diese Leitlinien voll und ganz. Es ist ein Fortschritt für die innere Sicherheit, dass unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen Internet-Provider verpflichtet werden, Verbindungsdaten für 10 Wochen zu speichern. Die Begrenzung auf schwere Straftaten ist sinnvoll und richtig. Datensicherheit und Datenschutz werden auf hohem Niveau gewährleistet, dazu tragen insbesondere die Vorgaben zur Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen bei. Wir hätten uns an einigen Stellen mehr vorstellen können, wie etwa bei der Speicherfrist oder der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes. Die Sicherheitsbehörden können aber auch mit dem gefundenen Kompromiss mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten."
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Union begrüßt, dass Bundesminister Maas nun die gesetzliche Grundlage für die Speicherung der Verbindungsdaten schaffen will. Damit tun wir mehr gegen Kinderpornographie, als wir es beispielsweise mit einer Verschärfung der Strafgesetze erreichen könnten. Auch in anderen wichtigen Bereichen - wie beim Terrorismus, der organisierten Kriminalität oder anderen schweren Straftaten - spielt die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsmaßnahme eine wichtige Rolle. Der Staat wird wieder in die Lage gesetzt, den Kampf gegen schwere Verbrechen besser zu führen. Dies wird sich unmittelbar auf die Erfolge der Strafermittler auswirken, da sie zukünftig leichter Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten erhalten. Wir verbinden diesen Durchbruch mit einem besonderen Dankeschön an Praktiker, die für die Vorratsdatenspeicherung unermüdlich geworben und ihre Bedeutung aufgezeigt haben. Bei dem vorzulegenden Gesetzentwurf werden wir darauf achten, dass die strengen Anforderungen der Gerichte beachtet werden."
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