Dött/Gebhart: Elektrogesetz verbessert Entsorgung und Rückgabe alter Elektrogeräte
Berlin (ots)
Wichtiger Baustein für mehr Recycling bei Elektroabfällen
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (kurz: Elektrogesetz). Damit wird eine EU-Richtlinie umsetzt und die Rücknahme und Entsorgung von Elektro-Altgeräten neu regelt. Hierzu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marie-Luise Dött und der zuständige Berichterstatter Thomas Gebhart:
"Das Elektrogesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine Kreislaufwirtschaft und damit für mehr Ressourcenschonung.
Die neuen Regelungen zur Rücknahmen von alten Elektrogeräten verbessern das Recycling von Elektroabfällen und schützen wertvolle Ressourcen. Dazu werden die Vorgaben für Sammelmengen und die Verwertungsquoten bei alten Elektrogeräten erhöht. Mit der Einführung einer Rücknahmepflicht des Handels wird das Netz der Rückgabestellen dichter. Für die Bürger wird es damit künftig einfacher, alte Geräte einer umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung zuzuführen. So bleiben mehr Rohstoffe in der Wertschöpfungskette.
Ganz besonders wichtig ist uns die strenge Neuregelung der Verbringung von Geräten ins Ausland. Die illegale Verbringung alter Elektrogeräte z.B. in Entwicklungsländer, wo sie häufig unter schlimmen Arbeitsbedingungen für die Menschen und verbunden mit großen Gefahren für die Umwelt ausgeschlachtet werden, wird damit besser bekämpft."
Hintergrund:
Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² werden künftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte müssen sogar ohne Kauf zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflichten werden auf große Vertreiber beschränkt, um kleine und mittelständische Unternehmen vor unverhältnismäßig hohem Aufwand zu schützen.
Die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland wird durch Mindestanforderungen an die Verbringung und das Einführen einer Beweislastumkehr eingedämmt. Will jemand alte Elektrogeräte exportieren, muss er künftig nachweisen, dass es sich nicht um Abfälle handelt, sondern um funktionstüchtige Geräte.
Im parlamentarischen Verfahren wurden einige Änderungen durchgesetzt: Es konnte eine Klarstellung erreicht werden, dass private und gewerblich genutzte Altgeräte auch künftig neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgern von privaten Entsorgern entsorgt werden können. Zudem wurden die Informationspflichten und damit der bürokratische Aufwand der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verringert. Schließlich wurde die Forderung nach Sicherung des personenbezogenen Datenschutzes (im Rahmen einer Verordnungsermächtigung) aufgenommen.
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