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Schön/Weinberg: Union bedauert Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes
Union setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit ein

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag das vom Bund finanzierte Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil nimmt Familien, die ihre kleinen Kinder nicht in einer staatlich subventionierten Kita betreuen lassen, eine wichtige familienpolitische Unterstützungsleistung. Immer mehr Mütter und Väter haben das Betreuungsgeld bezogen. Im 1. Quartal 2015 waren es mehr als 450.000. Und viele dieser Eltern sind dringend auf die 150 Euro im Monat angewiesen.

Das Gericht hat seine Entscheidung ausschließlich mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Es hat insbesondere keine Wertung über die Frage vorgenommen, ob es richtig ist, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten. Diesen Lebensentwurf akzeptiert und respektiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genauso wie die Entscheidung von Eltern, ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen. Daher war und ist für uns das Betreuungsgeld ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie es der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist.

Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner überlegen, wie wir in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund einerseits und Ländern andererseits Eltern weiterhin optimal unterstützen und ihnen echte Wahlfreiheit ermöglichen können."

Marcus Weinberg:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitrechende Folgen. Fast 500.000 Familien verlieren damit finanzielle Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kleinkinder. Nach diesem Urteil wird der Bund zukünftig insgesamt weniger regeln und damit auch weniger bezahlen können. Jetzt sind die Bundesländer selbst in der Pflicht, die Familien aus ihrer Landeskasse zu unterstützen. Ob das klagende Bundesland Hamburg und seine Verantwortlichen das Ende ihrer Klage mit bedacht haben, scheint fraglich. Die große Beliebtheit des Betreuungsgeldes sollte den Ländern zu denken geben. Sie sollten nun entsprechende Angebote entwickeln, wenn sie Wahlfreiheit anstreben.

Mit dem Urteil sollte die ideologische Debatte zu Ende sein. Die Eltern haben genug von Kampfbegriffen wie "Rabenmutter" oder "Herdprämie" und genug von Vorschreibungen, wie Familie gelebt und Kleinkinder betreut werden müssen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsrechts wird sich auch auf andere Gesetze und Gesetzesvorhaben, die einen Leistungsanspruch für Familien und Kinder begründen, auswirken. Das Urteil wird möglicherweise Diskussionen auslösen, ob derartige Regelungen oder auch Zuwendungen des Bundes weiter erfolgen können. Sicher ist: Verlierer sind die Familien. Ihnen ist es gleich, ob der Bund oder das Land zahlt - in fast allen Bundesländern wird nun wohl niemand zahlen. Jetzt sollte das Bundesland Hamburg, welches die Klage geführt hat, offen legen, ob und wie es diese Familien aus ihren eigenen Kassen finanziell unterstützt."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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