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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Riesiger Beschaffungsskandal

Berlin (ots)

Zur heutigen Vertragsunterzeichnung für das neue
Militärtransportflugzeug erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die heutige
Vertragsunterzeichnung zur Beschaffung von 73 neuen
Militärtransportflugzeugen ein Skandal. Der Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat in einem Schreiben
Bundestagspräsident Thierse aufgefordert, das Vorgehen des
Bundeskanzlers und des Bundesministers der Verteidigung zu stoppen.
Dafür sprechen folgende Gründe:
1. Der Vertrag ist nicht unterschriftsreif. Die Frage der
      Finanzierung, ob Leasing, commercial approach oder 
      konventionell,- wurde vom Parlament nicht behandelt.
2. Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Zusage vom Juni
      2001, vor einem Vertragsabschluss mit der Beschaffungsvorlage 
     in den Haushaltsausschuss zu kommen, nicht eingehalten.
3. Die Bedenken des Bundesrechnungshofes wurden nicht ausgeräumt.
      Auf den entsprechenden Bericht vom März 2001 hat Scharpings
      Ministerium, trotz gegenteiliger Zusage, bis heute keine
      Stellungnahme vorgelegt.
4. Die Unterzeichnung bindet das Parlament und den künftigen
      Haushaltsgesetzgeber nach der Wahl 2002. Für den Fall, dass das
      Parlament bei Vorlage der vorgeschriebenen 
      Beschaffungsunterlagen Änderungen fordern sollte, was 
      angesichts erheblicher bisher nicht ausgeräumter Kritik des 
      Rechnungshofes nicht unwahrscheinlich ist, würde die 
      vertragliche Bindung bewirken, dass der Parlamentswille
      faktisch nicht mehr durchsetzbar wäre.
5. Nach § 38 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind Maßnahmen, die
      den Bund zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren
      verpflichten können, nur zulässig, wenn der Haushaltsplan dazu
      ermächtigt. Die Vorschrift präzisiert das auch grundgesetzlich 
      (z.B. in Artikel 110) gesicherte Haushaltsrecht des Parlaments,
sein traditionelles "Königsrecht". Der Gesetzgeber hat damit 
      festgestellt, dass eine Präjudizierung einer späteren 
      Parlamentsentscheidung durch Regierungshandeln im 
      Haushaltsbereich rechts- bzw. verfassungswidrig ist. Wenn also 
      ein Vertrag über ein Auftragsvolumen von 17  - 20 Mrd.
      DM abgeschlossen wird, steht schon jetzt fest, dass dafür in 
      Höhe von 7 - 10 Mrd. DM keine Haushaltsgrundlage besteht. Auch
      Haushalts-Politiker der Koalition haben deshalb in öffentlichen
      Erklärungen auf die Notwendigkeit hingewiesen, für den Fall 
      einer Auftragserteilung mit dem angestrebten Volumen zuvor 
      einen Nachtragshaushalt 2002 mit einer 
      Verpflichtungsermächtigung in Höhe der noch fehlenden 
      Auftragssumme vorzulegen.
6. Die Regierung brüskiert das Parlament und missachtet seine
      Rechte offenkundig in dem Bewusstsein, die eigene 
      Parlamentsmehrheit werde zum gegebenen Zeitpunkt diese 
      Präjudizierung durch die Regierung hinnehmen und die der 
      Regierung genehme Entscheidung treffen. Nicht nur, aber auch 
      angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Bundestagswahl kann
nicht mit rechtlich relevanter Sicherheit vom Fortbestand der 
      gegenwärtigen Koalitionsmehrheit ausgegangen werden. Deshalb 
      enthält das Vorhaben des Verteidigungsministers auch ein 
      Element der Missachtung des Wahlbürgers und seiner freien 
      Entscheidung.
7. Dieses Vorgehen der Regierung ist vor allem deshalb nicht
      hinnehmbar, weil der Regierung mit einem Nachtrag zum Haushalt 
      2002 ein verfassungsmäßiges Instrument zur Verfügung steht, um 
      ihr politisches Ziel in rechtlich unzweifelhafter Weise zu 
      erreichen. Da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in den 
      Haushaltsverhandlungen vor wenigen Wochen einen entsprechenden 
      Erhöhungsantrag gestellt hat, der von der Mehrheit abgelehnt 
      wurde, ist klar, dass die rot-grüne Mehrheit zur Zeit nicht 
      bereit ist, eine Haushaltsausweitung vorzunehmen.
Das Verhalten der Bundesregierung mit einer völligen Missachtung
der rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse ist ein großer
Beschaffungsskandal. Eine Blankovollmacht kann es weder von der
Opposition noch von der Koalition, also vom ganzen Parlament, geben.
Dies gilt umso mehr, als das Parlament gegen den Willen der
Opposition die Mittel der Höhe nach befristet hat, so dass nach
bisher bekannter Datenlage gerade einmal die Hälfte der bestellten
Flugzeuge bezahlt werden kann.

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