CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Riesiger Beschaffungsskandal
Berlin (ots)
Zur heutigen Vertragsunterzeichnung für das neue Militärtransportflugzeug erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die heutige Vertragsunterzeichnung zur Beschaffung von 73 neuen Militärtransportflugzeugen ein Skandal. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat in einem Schreiben Bundestagspräsident Thierse aufgefordert, das Vorgehen des Bundeskanzlers und des Bundesministers der Verteidigung zu stoppen. Dafür sprechen folgende Gründe:
1. Der Vertrag ist nicht unterschriftsreif. Die Frage der Finanzierung, ob Leasing, commercial approach oder konventionell,- wurde vom Parlament nicht behandelt.
2. Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Zusage vom Juni 2001, vor einem Vertragsabschluss mit der Beschaffungsvorlage in den Haushaltsausschuss zu kommen, nicht eingehalten.
3. Die Bedenken des Bundesrechnungshofes wurden nicht ausgeräumt. Auf den entsprechenden Bericht vom März 2001 hat Scharpings Ministerium, trotz gegenteiliger Zusage, bis heute keine Stellungnahme vorgelegt.
4. Die Unterzeichnung bindet das Parlament und den künftigen Haushaltsgesetzgeber nach der Wahl 2002. Für den Fall, dass das Parlament bei Vorlage der vorgeschriebenen Beschaffungsunterlagen Änderungen fordern sollte, was angesichts erheblicher bisher nicht ausgeräumter Kritik des Rechnungshofes nicht unwahrscheinlich ist, würde die vertragliche Bindung bewirken, dass der Parlamentswille faktisch nicht mehr durchsetzbar wäre.
5. Nach § 38 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind Maßnahmen, die den Bund zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten können, nur zulässig, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt. Die Vorschrift präzisiert das auch grundgesetzlich (z.B. in Artikel 110) gesicherte Haushaltsrecht des Parlaments,
sein traditionelles "Königsrecht". Der Gesetzgeber hat damit festgestellt, dass eine Präjudizierung einer späteren Parlamentsentscheidung durch Regierungshandeln im Haushaltsbereich rechts- bzw. verfassungswidrig ist. Wenn also ein Vertrag über ein Auftragsvolumen von 17 - 20 Mrd. DM abgeschlossen wird, steht schon jetzt fest, dass dafür in Höhe von 7 - 10 Mrd. DM keine Haushaltsgrundlage besteht. Auch Haushalts-Politiker der Koalition haben deshalb in öffentlichen Erklärungen auf die Notwendigkeit hingewiesen, für den Fall einer Auftragserteilung mit dem angestrebten Volumen zuvor einen Nachtragshaushalt 2002 mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe der noch fehlenden Auftragssumme vorzulegen.
6. Die Regierung brüskiert das Parlament und missachtet seine Rechte offenkundig in dem Bewusstsein, die eigene Parlamentsmehrheit werde zum gegebenen Zeitpunkt diese Präjudizierung durch die Regierung hinnehmen und die der Regierung genehme Entscheidung treffen. Nicht nur, aber auch angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Bundestagswahl kann
nicht mit rechtlich relevanter Sicherheit vom Fortbestand der gegenwärtigen Koalitionsmehrheit ausgegangen werden. Deshalb enthält das Vorhaben des Verteidigungsministers auch ein Element der Missachtung des Wahlbürgers und seiner freien Entscheidung.
7. Dieses Vorgehen der Regierung ist vor allem deshalb nicht hinnehmbar, weil der Regierung mit einem Nachtrag zum Haushalt 2002 ein verfassungsmäßiges Instrument zur Verfügung steht, um ihr politisches Ziel in rechtlich unzweifelhafter Weise zu erreichen. Da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen vor wenigen Wochen einen entsprechenden Erhöhungsantrag gestellt hat, der von der Mehrheit abgelehnt wurde, ist klar, dass die rot-grüne Mehrheit zur Zeit nicht bereit ist, eine Haushaltsausweitung vorzunehmen.
Das Verhalten der Bundesregierung mit einer völligen Missachtung der rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse ist ein großer Beschaffungsskandal. Eine Blankovollmacht kann es weder von der Opposition noch von der Koalition, also vom ganzen Parlament, geben. Dies gilt umso mehr, als das Parlament gegen den Willen der Opposition die Mittel der Höhe nach befristet hat, so dass nach bisher bekannter Datenlage gerade einmal die Hälfte der bestellten Flugzeuge bezahlt werden kann.
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