Rupprecht/Giousouf: Bildung ist Schlüssel für Integration
Berlin (ots)
Anerkennungsgesetz erleichtert ausländischen Fachkräften Integration in den Arbeitsmarkt
Am heutigen Mittwoch fand im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Expertenanhörung zum Anerkennungsgesetz statt. Außerdem hat Bundesbildungsministerin Johanna Wanka heute Maßnahmen ihres Ministeriums für Flüchtlinge vorgestellt. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die Integrationsbeauftragte der Fraktion, Cemile Giousouf:
Albert Rupprecht: "Bildung ist der Schlüssel für eine gelungene Integration. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die heute von Bundesbildungsministerin Wanka vorgestellten Maßnahmen, die sich auf den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und ihre Integration in Ausbildung und Beruf konzentrieren. Das unter Führung der Union bereits im Jahr 2012 beschlossene Anerkennungsgesetz ist dabei ein besonders wichtiges Instrument.
Die heutige Expertenanhörung im Bundestag hat bestätigt, dass wir mit diesem Gesetz die Weichen für eine Integration von ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt richtig gestellt und Strukturen aufgebaut haben, die sich gerade jetzt auszahlen. Denn unter den Zuwanderern und Flüchtlingen in unserem Land sind viele gut qualifiziert und verfügen über einen beruflichen Abschluss. Ihr Potenzial müssen wir nicht zuletzt zur Deckung unseres eigenen Fachkräftebedarfs bestmöglich nutzen."
Cemile Giousouf: "Der heutige Tag hat einmal mehr deutlich gemacht: Deutschland fängt bei der bildungspolitischen Integration der Flüchtlinge nicht bei Null an, sondern wir haben in den letzten Jahren schon zahlreiche Maßnahmen und Initiativen mit großem Erfolg auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine maßgebliche Rolle als integrationspolitisches Schlüsselministerium. Die Unionsfraktion setzt dabei auf keine Schnellschüsse, sondern bewährte Instrumente wie das Anerkennungsgesetz. In der Vergangenheit erfolgreich aufgebaute Strukturen gilt es nun an den gestiegenen Bedarf anzupassen und Möglichkeiten zur Nachqualifizierung stärker auszubauen."
Hintergrund:
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" - kurz: Anerkennungsgesetz - räumt ausländischen Fachkräften das Recht ein, dass ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Der Abschluss kann dann vollständig oder zumindest teilweise anerkannt werden. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, wurden 2014 über 13.200 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt.
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