Lippold/Ronsöhr: 1 Jahr Verbraucherministerium Künast - kein Grund zur Freude für Verbraucher und Landwirtschaft!
Berlin (ots)
Anlässlich des sich am 12.01.2002 jährenden Amtsantrittes der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, erklären der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Klaus W. Lippold MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Ministerin Künast hat bei ihrem Amtsantritt viel angekündigt, aber wenig umgesetzt:
Umfassenden Verbraucherschutz wollte sie betreiben, neben der Lebensmittelsicherheit auch Belange des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes vorantreiben.
Davon ist wenig geblieben:
Ihr Steckenpferd, die sogenannte "Agrarwende", mit der Frau Künast die knappen Gelder ihres Budgets für die einseitige Förderung von fragwürdigen Ökoprogrammen umschichtet, die Landwirtschaft mit nicht ausgleichsfähigen zusätzlichen Auflagen belastet und gleichzeitig die Förderung allgemein zurückfahren will, hat sich als agrarpolitischer Irrweg erwiesen.
Dies deshalb, weil sie sie mit einem virtuellen Verbraucherverhalten rechtfertigt, das tatsächlich nicht existiert. Zum anderen hilft diese Politik nicht nur den alternativ wirtschaftenden Betrieben wenig, sondern schwächt den Großteil der Landwirtschaft, nämlich die klassischen Betriebe wirtschaftlich und macht damit der flächendeckenden und nachhaltigen Landwirtschaft den Garaus.
Die Umschichtung der Agrarbeihilfen hin zu einer Subventionierung von Ökoprodukten wird lediglich neue Abhängigkeiten schaffen und Marktstörungen verursachen, statt die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken.
Letztlich wird damit auch den Verbrauchern nicht geholfen, denen diese Politik eigentlich zugute kommen soll - die Produktion sicherer und qualitativ höherwertiger Lebensmittel wird so nicht gewährleistet. Wird der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe geschwächt, wirkt sich dies zwangsläufig negativ auf die Qualität des Produktionsprozesses aus. Zudem wird sich die Lebensmittelproduktion zunehmend in das Ausland verlagern mit der Folge, dass den Verbrauchern zunehmend weniger Produkte einheimischer Qualität zur Verfügung stehen.
Staatlicher Zwang und Kontrolle helfen nicht weiter. Zum einen erhöhen sie noch den Kostendruck, der ohnehin schon auf den Betrieben lastet. Zum anderen hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Staat bereits jetzt mit den anfallenden Kontrollen überfordert ist.
Statt dessen muss auf die Förderung der Eigenverantwortung von Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie gesetzt werden. Verbraucherschutz kann nur im Bündnis mit der Wirtschaft, nicht gegen sie funktionieren.
Dies gilt im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ebenso wie beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz - z.B. bei Finanzdienstleistungen, im elektronischen Geschäftsverkehr.
Wir müssen die Eigenverantwortung von Wirtschaft und Verbrauchern stärken, und zwar durch die Förderung von Eigenkontrollen, Selbstregulierung und Verhaltenscodices für die Wirtschaft, Erhöhung von Transparenz, Verbesserung der Kennzeichnung und umfassender Verbraucherbildung. Dies sind die Instrumente, die ein Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Beteiligten herstellen und somit dem Verbraucherinteresse am stärksten dienen.
Hierbei darf auch nicht vergessen werden, dass Verbraucherschutz auch die Wahrung der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen bedeutet. Wir müssen daher die Angebots- und Preisvielfalt wahren. Produktsicherheit auf allen Qualitäts- und Preisstufen muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die Bundesregierung hingegen gibt dieses wichtige Ziel preis, indem sie versucht, ihre ideologischen Zielvorstellungen gegen Verbraucher-wünsche und Marktmechanismen durchzusetzen und dies mit Preissteigerungen zu erkaufen.
Effektiver Verbraucherschutz kann zudem nur dann gewährleistet werden, wenn bereits im organisatorischen Bereich alle Voraussetzungen für umfassendes und schlagkräftiges Handeln geschaffen werden.
Auch hier sind die Versäumnisse von Frau Künast zahlreich:
Die Konsequenzen aus der Schwachstellenanalyse des Von-Wedel-Berichts wurden teils zögerlich, teils gar nicht gezogen.
Das neue Bundesamt für Verbraucherschutz hat Frau Künast erst Anfang des Jahres 2002 eingerichtet und es darüber hinaus versäumt, diesem neben dem Risikomanagement auch die Kompetenzen für Risikoanalyse und -bewertung zu verleihen. Statt dessen wurde hier eine weitere Behörde geschaffen. Dies verleiht aber im Krisenfall nicht mehr, sondern weniger Effizienz und Schlagkraft, da Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse verlangsamt werden.
Empfohlene Kompetenzverlagerungen aus anderen Ministerien in das Verbraucherschutzministerium wurden nicht vorgenommen, sondern auf einen unbestimmten Zeitraum "nach der Wahl 2002" verschoben.
Eine zentrale Koordinierungsfunktion für allgemeine Verbraucherbelange hat Frau Künast nicht erhalten.
Dies mag der Grund dafür sein, dass sie sich schwer tut, ihre - verspäteten und raren - Vorschlägen in anderen Bereichen als der Lebensmittelpolitik umzusetzen: z.B. beim Verbraucherinformationsgesetz oder bei ihrem jüngsten Vorschlag, der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
In anderen Bereichen - z.B. bei der Euroeinführung, bei Finanzdienstleistungen, der privaten Altersvorsorge oder beim Verbraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln - hat sie keinerlei Laut gegeben.
Kein Wunder also, dass ihr nicht nur die Landwirte die Note "mangelhaft" erteilen, sondern auch der Rückhalt aus den eigenen Reihen sowie das Vertrauen der Verbraucher schwindet.
Dabei brauchen diese eine starke Interessenvertretung gerade auch vor dem Hintergrund des immer stärker zusammen wachsenden europäischen Binnenmarktes. Von besonderer Bedeutung ist es, sich auf europäischer Ebene für eine weitgehende Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften einzusetzen und konstruktive Vorschläge zu machen - so zum Beispiel zum Grünbuch zum Verbraucherschutz der EU-Kommission. Hier sollte die Bundesregierung die Option einer übergeordneten Rahmenrichtlinie zur Regelung der Lauterkeit von Geschäftspraktiken im grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungssektor unterstützen, um einer weiteren Zersplitterung des Verbraucherrechts auf EU-Ebene entgegenzuwirken. Bisher hat sich Ministerin Künast - wie zu den meisten anderen relevanten Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes auch - nicht geäußert.
Statt dessen wird die Bundesregierung wohl auch in Zukunft ihre Strategie des nationalen Alleingangs verfolgen und EU-Recht mit national schärferen Regeln umsetzen, so dass ihr Sinn und Zweck - nämlich die Einheitlichkeit auf EU-Ebene und die Vermeidung von Wettbewerbs-nachteilen - konterkariert wird.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell