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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Lippold/Ronsöhr: 1 Jahr Verbraucherministerium Künast - kein Grund zur Freude für Verbraucher und Landwirtschaft!

Berlin (ots)

Anlässlich des sich am 12.01.2002 jährenden
Amtsantrittes der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft, Renate Künast, erklären der Stellvertretende
Fraktionsvorsitzende, Dr. Klaus W. Lippold MdB, und der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Ministerin Künast hat bei ihrem Amtsantritt viel angekündigt, aber
wenig umgesetzt:
Umfassenden Verbraucherschutz wollte sie betreiben, neben der
Lebensmittelsicherheit auch Belange des wirtschaftlichen und
rechtlichen Verbraucherschutzes vorantreiben.
Davon ist wenig geblieben:
Ihr Steckenpferd, die sogenannte "Agrarwende", mit der Frau Künast
die knappen Gelder ihres Budgets für die einseitige Förderung von
fragwürdigen Ökoprogrammen umschichtet, die Landwirtschaft mit nicht
ausgleichsfähigen zusätzlichen Auflagen belastet und gleichzeitig die
Förderung allgemein zurückfahren will, hat sich als agrarpolitischer
Irrweg erwiesen.
Dies deshalb, weil sie sie mit einem virtuellen
Verbraucherverhalten rechtfertigt, das tatsächlich nicht existiert.
Zum anderen hilft diese Politik nicht nur den alternativ
wirtschaftenden Betrieben wenig, sondern schwächt den Großteil der
Landwirtschaft, nämlich die klassischen Betriebe wirtschaftlich und
macht damit der flächendeckenden und nachhaltigen Landwirtschaft den
Garaus.
Die Umschichtung der Agrarbeihilfen hin zu einer Subventionierung
von Ökoprodukten wird lediglich neue Abhängigkeiten schaffen und
Marktstörungen verursachen, statt die Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft zu stärken.
Letztlich wird damit auch den Verbrauchern nicht geholfen, denen
diese Politik eigentlich zugute kommen soll - die Produktion sicherer
und qualitativ höherwertiger Lebensmittel wird so nicht
gewährleistet. Wird der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe
geschwächt, wirkt sich dies zwangsläufig negativ auf die Qualität des
Produktionsprozesses aus. Zudem wird sich die Lebensmittelproduktion
zunehmend in das Ausland verlagern mit der Folge, dass den
Verbrauchern zunehmend weniger Produkte einheimischer Qualität zur
Verfügung stehen.
Staatlicher Zwang und Kontrolle helfen nicht weiter. Zum einen
erhöhen sie noch den Kostendruck, der ohnehin schon auf den Betrieben
lastet. Zum anderen hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Staat
bereits jetzt mit den anfallenden Kontrollen überfordert ist.
Statt dessen muss auf die Förderung der Eigenverantwortung von
Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie gesetzt werden.
Verbraucherschutz kann nur im Bündnis mit der Wirtschaft, nicht gegen
sie funktionieren.
Dies gilt im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
ebenso wie beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz - z.B. bei
Finanzdienstleistungen, im elektronischen Geschäftsverkehr.
Wir müssen die Eigenverantwortung von Wirtschaft und Verbrauchern
stärken, und zwar durch die Förderung von Eigenkontrollen,
Selbstregulierung und Verhaltenscodices für die Wirtschaft, Erhöhung
von Transparenz, Verbesserung der Kennzeichnung und umfassender
Verbraucherbildung. Dies sind die Instrumente, die ein Gleichgewicht
zwischen den Interessen aller Beteiligten herstellen und somit dem
Verbraucherinteresse am stärksten dienen.
Hierbei darf auch nicht vergessen werden, dass Verbraucherschutz
auch die Wahrung der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen bedeutet.
Wir müssen daher die Angebots- und Preisvielfalt wahren.
Produktsicherheit auf allen Qualitäts- und Preisstufen muss eine
Selbstverständlichkeit sein. Die Bundesregierung hingegen gibt dieses
wichtige Ziel preis, indem sie versucht, ihre ideologischen
Zielvorstellungen gegen Verbraucher-wünsche und Marktmechanismen
durchzusetzen und dies mit Preissteigerungen zu erkaufen.
Effektiver Verbraucherschutz kann zudem nur dann gewährleistet
werden, wenn bereits im organisatorischen Bereich alle
Voraussetzungen für umfassendes und schlagkräftiges Handeln
geschaffen werden.
Auch hier sind die Versäumnisse von Frau Künast zahlreich:
Die Konsequenzen aus der Schwachstellenanalyse des
Von-Wedel-Berichts wurden teils zögerlich, teils gar nicht gezogen.
Das neue Bundesamt für Verbraucherschutz hat Frau Künast erst
Anfang des Jahres 2002 eingerichtet und es darüber hinaus versäumt,
diesem neben dem Risikomanagement auch die Kompetenzen für
Risikoanalyse und -bewertung zu verleihen. Statt dessen wurde hier
eine weitere Behörde geschaffen. Dies verleiht aber im Krisenfall
nicht mehr, sondern weniger Effizienz und Schlagkraft, da
Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse verlangsamt werden.
Empfohlene Kompetenzverlagerungen aus anderen Ministerien in das
Verbraucherschutzministerium wurden nicht vorgenommen, sondern auf
einen unbestimmten Zeitraum "nach der Wahl 2002" verschoben.
Eine zentrale Koordinierungsfunktion für allgemeine
Verbraucherbelange hat Frau Künast nicht erhalten.
Dies mag der Grund dafür sein, dass sie sich schwer tut, ihre -
verspäteten und raren - Vorschlägen in anderen Bereichen als der
Lebensmittelpolitik umzusetzen: z.B. beim
Verbraucherinformationsgesetz oder bei ihrem jüngsten Vorschlag, der
Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
In anderen Bereichen - z.B. bei der Euroeinführung, bei
Finanzdienstleistungen, der privaten Altersvorsorge oder beim
Verbraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln - hat sie keinerlei
Laut gegeben.
Kein Wunder also, dass ihr nicht nur die Landwirte die Note
"mangelhaft" erteilen, sondern auch der Rückhalt aus den eigenen
Reihen sowie das Vertrauen der Verbraucher schwindet.
Dabei brauchen diese eine starke Interessenvertretung gerade auch
vor dem Hintergrund des immer stärker zusammen wachsenden
europäischen Binnenmarktes. Von besonderer Bedeutung ist es, sich auf
europäischer Ebene für eine weitgehende Harmonisierung der
Verbraucherschutzvorschriften einzusetzen und konstruktive Vorschläge
zu machen - so zum Beispiel zum Grünbuch zum Verbraucherschutz der
EU-Kommission. Hier sollte die Bundesregierung die Option einer
übergeordneten Rahmenrichtlinie zur Regelung der Lauterkeit von
Geschäftspraktiken im grenzübergreifenden Waren- und
Dienstleistungssektor unterstützen, um einer weiteren Zersplitterung
des Verbraucherrechts auf EU-Ebene entgegenzuwirken. Bisher hat sich
Ministerin Künast - wie zu den meisten anderen relevanten Fragen des
wirtschaftlichen Verbraucherschutzes auch - nicht geäußert.
Statt dessen wird die Bundesregierung wohl auch in Zukunft ihre
Strategie des nationalen Alleingangs verfolgen und EU-Recht mit
national schärferen Regeln umsetzen, so dass ihr Sinn und Zweck -
nämlich die Einheitlichkeit auf EU-Ebene und die Vermeidung von
Wettbewerbs-nachteilen - konterkariert wird.

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Fax: (030) 227-56660
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