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Eichhorn: Präimplantationsdiagnostik in Deutschland nicht straffrei stellen

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen der Bundesvorsitzenden der
Arbeitsgemeinschaft berufstätiger Frauen in der CDA, Angelika Riedel,
die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei "bereits festgestellten
schweren Erbkrankheiten" straffrei zu stellen, erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mit der Einführung der PID wird nicht nur die Selektion nach
Behinderung und Krankheiten zugelassen, sondern auch zwischen
"lebenswerten" und "nicht lebenswerten" Leben unterschieden. Deshalb
darf die PID auch bei bereits festgestellten schweren Erbkrankheiten
nicht straffrei gestellt werden.
Der Hinweis darauf, dass die Gewissensentscheidung alleine bei der
betroffenen Frau liege, greift gerade bei Anwendung der PID nicht.
Hierbei geht es nicht um einen Konflikt der Schwangeren, bei dem
Leben gegen Leben steht. Die Problematik wird gerade erst durch die
diagnostische Methode erzeugt. Bei der Reform des Abtreibungsrechts
war eine breite Mehrheit im Bundestag der Überzeugung, dass das Leben
des Kindes nicht gegen den Willen der Mutter geschützt werden kann.
Daher stellt § 218 die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen
straffrei, sie bleibt aber rechtswidrig.
Die Menschenwürde steht nach Artikel 1 Grundgesetz nicht zur
Disposition. Daher ist die PID grundsätzlich abzulehnen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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