Eichhorn: Präimplantationsdiagnostik in Deutschland nicht straffrei stellen
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen der Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft berufstätiger Frauen in der CDA, Angelika Riedel, die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei "bereits festgestellten schweren Erbkrankheiten" straffrei zu stellen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mit der Einführung der PID wird nicht nur die Selektion nach Behinderung und Krankheiten zugelassen, sondern auch zwischen "lebenswerten" und "nicht lebenswerten" Leben unterschieden. Deshalb darf die PID auch bei bereits festgestellten schweren Erbkrankheiten nicht straffrei gestellt werden.
Der Hinweis darauf, dass die Gewissensentscheidung alleine bei der betroffenen Frau liege, greift gerade bei Anwendung der PID nicht. Hierbei geht es nicht um einen Konflikt der Schwangeren, bei dem Leben gegen Leben steht. Die Problematik wird gerade erst durch die diagnostische Methode erzeugt. Bei der Reform des Abtreibungsrechts war eine breite Mehrheit im Bundestag der Überzeugung, dass das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der Mutter geschützt werden kann. Daher stellt § 218 die Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei, sie bleibt aber rechtswidrig.
Die Menschenwürde steht nach Artikel 1 Grundgesetz nicht zur Disposition. Daher ist die PID grundsätzlich abzulehnen.
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