CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Eichhorn: Jugendschutz bei Bundesregierung letztrangig
Berlin (ots)
Anlässlich der Ankündigung der Bundesregierung, den Kauf von Automaten-Zigaretten nur noch gegen Altersnachweis zu gestatten, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nachdem die Bundesregierung zu Beginn ihrer Regierungszeit vollmundig versprochen hatte, den Jugendschutz und Jugendmedienschutz zu reformieren, droht nun eine kleckerweise Novellierung des Jugendschutzgesetzes. Nachdem man sich mit den Ländern immer noch nicht über den Jugendmedienschutz einigen konnte, gerät auch die Novellierung des Jugendschutzes zur Farce. Das seit November 2001 existierende Eckpunktepapier ist noch immer nicht mit den Ländern abgestimmt.
Automaten-Zigaretten sollen künftig nur noch gegen Altersnachweis verkauft werden dürfen. Die Umsetzung dieser seit langem erhobenen Forderung hat Jahre gedauert. Das Problem aber ist, dass nur ca. 30 % aller Zigaretten am Automaten gekauft werden. Bei 142, 5 Milliarden produzierten und für 19, 9 Milliarden Euro verkauften Zigaretten im Jahre 2001 wären dies allein im vergangenen Jahr ca. 42, 75 Milliarden für 5, 97 Milliarden Euro an Automaten verkaufte Zigaretten. Zu dem erheblichen Suchtrisiko für Kinder und Jugendliche kommt ein erhebliches Verschuldensrisiko hinzu.
Ein generelles Abgabeverbot für Zigaretten an Kinder unter 16 Jahren, auch außerhalb der sog. Öffentlichkeit, ist dringend erforderlich. Solange zwar der Konsum, nicht aber jedwede Abgabe reglementiert ist, werden sich keine suchtverhindernden und -mindernden Erfolge bei Kindern und Jugendlichen erzielen lassen.
Angesichts des starken Konsumverhaltens der 13 - 18 jährigen in Bezug auf Zigaretten sind über den Automatenzugang hinaus ausreichende Zugangshemmnisse aufzubauen.
Dazu müssen die Kontrollen zur Einhaltung des JÖSchG verstärkt werden. So müssen die zigarettenverkaufenden Tankstellen stärker daraufhin überprüft werden, ob die Regelungen des JÖSchG eingehalten werden. Das Arbeitspapier des Ministeriums lässt dazu alle Fragen offen und bedient sich der herkömmlichen, unwirksamen Kontrollmittel.
Soll der Konsum von nikotinhaltigen Suchtmitteln wirksam verhindert werden, muss dringend ein umfangreiches Präventionskonzept vorgelegt werden. Eltern, Miterzieher und die Öffentlichkeit müssen darauf vorbereitet sein, dass sich Kinder unter 16 Jahren die nunmehr erforderlichen Chipkarten auf anderem Wege besorgen werden und so an die Zigaretten kommen.
Auch die Kinowerbung für Tabak und Alkohol bei Filmen, die für Kinder unter 16 Jahren zugelassen sind, bedarf einer einschränkenden Regelung. Der Forderung des 11. Kinder- und Jugendberichtes, dass sich ein moderner Jugendschutz zunehmend vom Repressionsgedanken lösen muss, und als Angebots- und Fördergesetz neu konzipiert wird, entsprechen die Vorstellungen von Rot-Grün nicht.
Vielmehr müssen Kompetenzen vermittelt und gefördert werden, mit Suchtrisiken umzugehen. Es sind jedoch nicht nur repressive Methoden vorzusehen und zu unterstützen. Zuallererst müssen genügend geeignete präventive Maßnahmen ergriffen werden, z. B. durch Beachtung der Signalwirkung klarer Regelungen. Suchtprävention muss dabei die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Miterzieher und die Eltern einbeziehen.
Wichtig bleibt die Förderung der Medienkompetenz. Jugendliche, Eltern und Erzieher müssen in der Lage sein, bestimmte Wertvorstellungen und Menschenbilder, die durch Medien vermittelt werden, kritisch einzuordnen.
Die Stärkung der Medienkompetenz darf die Verantwortung von Veranstaltern und Anbietern nicht ersetzen. Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz ist nur möglich, wenn Eltern, Erzieher, Industrie und Veranstalter zusammenarbeiten. Gefordert ist dazu eine Medienpädagogik, die sich als erzieherischer Jugendschutz versteht. Dem wird die Novellierung des Jugendschutzes durch Rot-Grün nicht gerecht.
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