CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rentenerhöhung für
Contergan-Opfer längst überfällig
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts, die Renten wegen Contergan-Schäden zum 01. Juli 2002 um 4 Prozent zu erhöhen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Viel zu spät greift die Bundesregierung eine Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erhöhung und Anpassung der Contergan-Renten auf. Anlässlich der Haushaltsberatungen im letzten Jahr hatte die Unionsfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht und gefordert, die Contergan-Renten um 5 % zu erhöhen.
Noch vor wenigen Monaten lehnte die Bundesregierung dieses Ansinnen ab. Auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Juli 1976 ist der Gesetzgeber jedoch verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" an Contergan-Geschädigte auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht werden.
Der Deutsche Bundestag hatte am 13. Dezember 1979 einen Entschließungsantrag angenommen, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, "in Abständen von zwei Jahren zu prüfen, ob eine weitere Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen erforderlich ist". Die letzte Rentenerhöhung erfolgte durch die CDU/CSU-geführte Bundesregierung mit Wirkung zum 01. Juli 1997 um 8 %. Eine demnach 1999 zu erfolgende Prüfung ist entweder unterblieben, oder hat zu keinerlei Ergebnissen geführt.
Die nunmehr beschlossene Rentenerhöhung um 4 % berücksichtigt zwar die Steigerung der Nettoeinkommen der letzten Jahre seit 1997, nicht aber, wie behauptet, die Steigerung der Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum. Denn diese sind um mehr als 5 % (ca. 5, 4 %) gestiegen.
Fachleute nehmen an, dass durch den Wirkstoff Thalidomid in Westdeutschland zwischen 4000 und 10000 missgebildete Kinder geboren wurden, von denen ca. 2750 überlebten. Es gab auch in der DDR durch Contergan geschädigte Kinder, was seinerzeit durch die Behörden verschwiegen wurde.
Aus den Mitteln der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" erhalten die Geschädigten je nach Schwere der Schädigung eine einmalige Zahlung sowie eine lebenslange Rente, deren Höhe ebenfalls von der Schwere des Körperschadens bei der Geburt abhängt. Die Rentenerhöhung für die Opfer des Contergan-Skandals war längst überfällig.
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