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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rentenerhöhung für Contergan-Opfer längst überfällig

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts, die
Renten wegen Contergan-Schäden zum 01. Juli 2002 um 4 Prozent zu
erhöhen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren,
Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Viel zu spät greift die Bundesregierung eine Initiative der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erhöhung und Anpassung der
Contergan-Renten auf. Anlässlich der Haushaltsberatungen im letzten
Jahr hatte die Unionsfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht
und gefordert, die Contergan-Renten um 5 % zu erhöhen.
Noch vor wenigen Monaten lehnte die Bundesregierung dieses
Ansinnen ab. Auf der Grundlage eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 08. Juli 1976 ist der Gesetzgeber
jedoch verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Leistungen der
Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" an Contergan-Geschädigte
auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht
werden.
Der Deutsche Bundestag hatte am 13. Dezember 1979 einen
Entschließungsantrag angenommen, in welchem die Bundesregierung
aufgefordert wird, "in Abständen von zwei Jahren zu prüfen, ob eine
weitere Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen
erforderlich ist". Die letzte Rentenerhöhung erfolgte durch die
CDU/CSU-geführte Bundesregierung mit Wirkung zum 01. Juli 1997 um 8
%. Eine demnach 1999 zu erfolgende Prüfung ist entweder unterblieben,
oder hat zu keinerlei Ergebnissen geführt.
Die nunmehr beschlossene Rentenerhöhung um 4 % berücksichtigt zwar
die Steigerung der Nettoeinkommen der letzten Jahre seit 1997, nicht
aber, wie behauptet, die Steigerung der Lebenshaltungskosten im
gleichen Zeitraum. Denn diese sind um mehr als 5 % (ca. 5, 4 %)
gestiegen.
Fachleute nehmen an, dass durch den Wirkstoff Thalidomid in
Westdeutschland zwischen 4000 und 10000 missgebildete Kinder geboren
wurden, von denen ca. 2750 überlebten. Es gab auch in der DDR durch
Contergan geschädigte Kinder, was seinerzeit durch die Behörden
verschwiegen wurde.
Aus den Mitteln der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
erhalten die Geschädigten je nach Schwere der Schädigung eine
einmalige Zahlung sowie eine lebenslange Rente, deren Höhe ebenfalls
von der Schwere des Körperschadens bei der Geburt abhängt. Die
Rentenerhöhung für die Opfer des Contergan-Skandals war längst
überfällig.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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