Winkelmeier-Becker: Koalition korrigiert Fehlentwicklungen bei Insolvenzanfechtungen
Berlin (ots)
Wichtiges Anliegen der Union wird umgesetzt
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung stellen wir Vertrauen und Rechtssicherheit des Geschäftsverkehrs wieder her. Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen.
Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig nicht allein darauf gestützt werden kann, dass der Gläubiger dem Schuldner eine handelsübliche Zahlungserleichterung gewährt hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, nur weil er nachträglich etwa Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit ausgeschlossen.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere gezielte Verbesserungen für den Mittelstand prüfen. Für uns ist klar, dass das Anfechtungsrecht eine zentrale Stellschraube für die Gleichbehandlung der Gläubiger und das Insolvenzrecht insgesamt darstellt. Eine Rückkehr zu den alten Privilegien der Konkursordnung gilt es zu vermeiden."
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