Schiewerling: Kein junger Mensch darf verloren gehen
Berlin (ots)
Kabinett berät neues Arbeitsmarkt-Instrument - Novelle trägt Handschrift der Unionsfraktion
Das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II soll am morgigen Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Ziel des neuen Instruments, das nun in Gesetzesform gegossen wird, ist: Kein junger Mensch darf verloren gehen. Gerade schwer erreichbare junge Menschen, die in einem Umfeld von Arbeitslosigkeit aufgewachsen sind und keine Perspektive für sich sehen, wollen wir langfristig fördern. Außerdem werden wir Integrationsbetriebe für weitere Gruppen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen öffnen. Zudem stärken wir die Sozialpartner in den Beiräten der Jobcenter. Das Gesetz, das die Koalition seit 2014 berät, trägt eindeutig die Handschrift der Union.
Die schwer erreichbaren jungen Menschen wollen wir in Bildungsprozesse, Ausbildung und in Arbeit bringen. Hierzu haben wir im vergangen Jahr bereits erste Pilotprojekte unter der Überschrift 'Respekt' an den Start gebracht. Das in den Modellen erprobte Konzept geht nun mit dem Gesetz in eine langfristig angelegte Förderung über.
Wir wollen die Zahl der Integrationsbetriebe deutlich erhöhen und sie für langzeitarbeitslose schwerbehinderte sowie psychisch kranke Menschen öffnen. Für beide Gruppen gibt es bisher kein adäquates Angebot. Auch ihnen wollen wir die Chance geben, sich langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Sozialpartner in den Beiräten bekommen durch das Gesetz mehr Beteiligungsrechte: Ihre Beratungsposition wird erheblich gestärkt. Mit ihrer Fachkompetenz können sie die Jobcenter bei der Auswahl der Eingliederungsinstrumente besser beraten."
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