CDU/CSU-Bundestagsfraktion benennt ihre Kandidaten für Deutschen Ethikrat - Vier Wiederbenennungen und drei neue Personalvorschläge
Berlin (ots)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Sitzung am heutigen Dienstag einstimmig die sieben Kandidaten benannt, die sie in den Deutschen Ethikrat entsenden wird. Es handelt sich um vier Wiederbenennungen und drei Vorschläge für Neubesetzungen. Die Wahl im Deutschen Bundestag erfolgt voraussichtlich im März.
Wiederbenannt wurden:
Constanze Angerer, ehemalige Präsidentin des Landgerichts München I und ehemals berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes;
Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; er wurde als Vertreter der evangelischen Kirche (EKD)vorgeschlagen;
Prof. Dr. iur. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln und Inhaber des Lehrstuhls für Staats-und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht;
Prof. Dr. med. Elisabeth Steinhagen-Thiessen, Leiterin der Forschungsgruppe Geriatrie am Evangelischen Geriatriezentrum Berlin der Charité;
Alle vier gehören dem Deutschen Ethikrat seit 2012 an.
Darüber hinaus wurden erstmals benannt:
Prof. Dr. jur. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen;
Prof. Dr. med. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin;
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin; er wurde von der Deutschen Bischofskonferenz vorgeschlagen.
Hintergrund:
Der Deutsche Ethikrat verfolgt ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie ihre Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Das Gremium besteht aus 26 Mitgliedern. Der Präsident des Deutschen Bundestags beruft die Mitglieder des Deutschen Ethikrats je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung. Dabei dürfen die Mitglieder des Deutschen Ethikrats selbst weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundesregierung oder einer Landesregierung angehören. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal möglich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann sieben Mitglieder benennen.
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