Landgraf/Färber: Reine Panikmache bei Glyphosat
Berlin (ots)
Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage treffen
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion abgestimmt, der einen Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat forderte. Dazu erklären die Obfrau der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katharina Landgraf, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:
"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind Forderungen nach einem Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat wissenschaftlich völlig unbegründet und reine Panikmache. Keine deutsche Bewertungsbehörde hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Julius-Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat als vertretbar bewertet. Dem ist auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es eine Frage politischer Berechenbarkeit und auch Rechtstaatlichkeit, dass auf dieser fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht versagt werden darf. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Umweltschutz dürfen nicht zum Spielfeld politischer Interessen werden, wie sie etwa die Grünen mit ihren völlig grundlosen Warnungen vor Glyphosat in der Muttermilch betrieben haben. Die Fraktion begrüßt es sehr, dass das BfR auf Grund fundierter Tests die unverantwortliche Beunruhigung Tausender stillender Mütter sauber widerlegt hat.
Zahlreiche Bewertungsbehörden weltweit sind zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat unter realistischen Anwendungsbedingungen nicht krebserregend ist. In diese Bewertung ist auch der Bericht der International Agency for Research of Cancer (IARC) eingeflossen, die Glyphosat 2015 als "vermutlich krebserregend" eingestuft hat. In die gleiche Kategorie sind auch Mate-Tee, Schichtarbeit, Arbeit in Friseurgeschäften und rotes Fleisch eingestuft. Schon diese Zusammenstellung macht deutlich, dass eine IARC-Einstufung allein kein Grund für ein Verbot sein kann.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur in ganz engen Grenzen zugelassen, bei denen absolut sichergestellt ist, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Dies gilt auch für die Nachweise von Glyphosat in Bier: So muss ein Verbraucher nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung etwa 1000 Liter am Tag trinken, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten könnten.
Glyphosat ist für seine Anwendungsgebiete der am besten untersuchte Wirkstoff mit den geringsten Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt. Deshalb spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen aus."
Hintergrund:
Am 8. März wird der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) über die Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat abstimmen. Die Überprüfung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.
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