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Winkelmeier-Becker/Heck: Stellung der Kreativen im Urhebervertragsrecht wird gezielt gestärkt

Berlin (ots)

Kritik der Union am Rückrufsrecht hat Früchte getragen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts auf den Weg gebracht. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

"Wir begrüßen, dass unsere Kritik am ersten Gesetzentwurf von Minister Maas Früchte getragen hat.

Insbesondere das zunächst vorgesehene Rückrufsrecht nach fünf Jahren wäre ein Danaergeschenk für Kreative gewesen. Es hätte Misstrauen und Streit in das Verhältnis zwischen Urheber und Verlage getragen. So hätte ein Verlag befürchten müssen, dass sich seine Investitionen in die Entwicklung eines Werkes nicht amortisieren, wenn ihm die Rechte nach fünf Jahren weggeschnappt werden. Es hätte die Gefahr bestanden, dass Urheber mit geringeren Erstvergütungen abgespeist würden oder gar keinen Verleger gefunden hätten. Daher ist es gut, dass das Rückrufsrecht in der vorgesehenen Form gestrichen wurde und nun als Zweitverwertungsrecht des Urhebers ausgestaltet ist.

Wir sehen Urheber und Rechteverwerter vor allem als Partner, die maßgebliche gemeinsame Interessen haben. Beide Seiten müssen daran interessiert sein, dass kreative Leistungen möglichst erfolgreich vermarktet und finanziell honoriert werden. Davon müssen beide Seiten angemessen profitieren können.

Deswegen ist es richtig, dass das Urhebervertragsrecht neu justiert wird. Die Stellung des Urhebers gegenüber seinem Vertragspartner wird in bestimmten Punkten gezielt gestärkt.

Wir unterstützen den Ansatz des Gesetzentwurfs, verstärkt auf gemeinsame Vergütungsregeln zwischen Urheber- und Nutzervereinigungen hinzuwirken. Damit wird die Balance zwischen Medienunternehmen einerseits und Kreativen andererseits verbessert.

Es muss selbstverständlich sein, dass vereinbarte gemeinsame Vergütungsregeln auch eingehalten werden. Sogenanntes Blacklisting, bei dem ein Kreativer künftig keine Aufträge mehr erhält, wenn er sich auf geltendes Recht beruft, muss wirksam unterbunden werden.

Urheber sollen grundsätzlich Auskunft über erfolgte Nutzungen verlangen können, damit sie eine angemessene Vergütung einfordern können."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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