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Tillmann/Murmann: Anschlussfinanzierung für Startups wird verbessert

Berlin (ots)

Mitnahme der steuerlichen Verlustnutzung stärkt Eigenkapitalbasis der Unternehmen

In der Kabinettsitzung am morgigen Mittwoch soll der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften beraten und beschlossen werden. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:

"Der Gesetzentwurf ist ein gutes Signal für die Startup-Branche und ein wichtiges Element zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen am Gründungsstandort Deutschland. Endlich scheitert die Anschlussfinanzierung junger Unternehmen nicht mehr an dem Mitnahmeverbot von Verlustvorträgen.

Mit dem Gesetzentwurf wird ferner ein starkes Signal für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Kapitalgesellschaften in Deutschland gesetzt. Die steuerliche Verlustnutzung beim Anteilseignerwechsel und bei Aufnahme weiterer Anteilseigner werden zukünftig möglich sein und damit Hemmnisse bei der Kapitalausstattung bzw. der Eigenkapitalbasis beseitigt."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gestaltet die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu. Galt bisher, dass nicht genutzte Verluste eines Unternehmens bei einem Anteilseignerwechsel weggefallen, wenn nicht die Konzernklausel oder Stille-Reserve-Klausel erfüllt werden, kommt mit dem §8d (neu) Körperschaftssteuergesetz eine neu Regelung hinzu. Laut Gesetzentwurf ist geplant, dass die Unternehmen ebendiese Mitnahme bei ihrer zuständigen Finanzbehörde beantragen können. Nicht genutzte Verluste sollen trotz eines qualifizierten Anteilseignerwechsels weiterhin genutzt werden können, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und es keine weiteren Verlustnutzungen gibt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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