Tillmann/Middelberg: Datenschutz auch beim internationalem Austausch von Steuerdaten wahren
Berlin (ots)
"Mehrseitigen Vereinbarung" erleichtert Kampf gegen internationale Steuervermeidung
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das "Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte abschließend" beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Mathias Middelberg:
"Mit der Vereinbarung eines internationalen Informationsaustausches von Steuer- und Unternehmensdaten reagiert die Staatengemeinschaft auf die Beobachtung der vergangenen Jahre, wonach manche internationale Konzerne durch Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Verantwortlich für diesen Missstand waren vor allem unzureichende Informationen der Steuerbehörden über Auslandssachverhalte. Mit dem Austausch der länderbezogenen Berichte (Country-by-Country-Reporting) wird die Informationsbasis der Steuerbehörden in Deutschland nun deutlich verbessert.
Der Datenaustausch wird zwischen den zuständigen Behörden nur unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden übermittelt und nicht veröffentlicht.
Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting lehnen wir ab. Ein bedingungsloses öffentliches Reporting wäre politisch sogar kontraproduktiv. Für Drittstaaten gebe es dann keinen Grund mehr, den europäischen Staaten ihrerseits entsprechende Daten zu übermitteln. Das Pfand, mit dem man die Kooperation anderer Staaten erreichen könnte, würde leichtfertig ohne Gegenleistung aus der Hand gegeben. Zudem würde eine öffentliche Berichterstattung Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen gefährden. Für unserer Unternehmen wäre das ein schwerer Wettbewerbsnachteil."
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