CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Fischer muss Schilys Forderung
gegenüber Prag klar vertreten
Berlin (ots)
Zur Kritik an der Rede des Kanzlerkandidaten der Union, des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, auf dem Pfingsttreffen der Sudetendeutschen Landsmannschaft, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfaktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Forderung von Bundesinnenminister Schily auf dem Sudetendeutschen Tag, die tschechische Seite solle die Benesch-Dekrete aufheben, muss Bundesaußenminister Fischer offiziell gegenüber der tschechischen Seite vertreten.
Der Bayerische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der Union, Dr. Edmund Stoiber, hat auf dem Pfingstreffen der Sudetendeutschen Landsmannschaft eine bedeutende Rede gehalten, die zugleich das Unrecht der Vertreibung unmissverständlich beim Namen nennt, Wege zur Lösung der offenen Fragen im deutsch-tschechischen Verhältnis aufzeigt, und zugleich unseren tschechischen Nachbarn die Hand zur Versöhnung reicht.
Unmissverständlich hat er klar gemacht: "Die Vertreibung der Sudetendeutschen war von Anfang an Unrecht." Damit hat er allen ausweichenden Verweisen auf das Potsdamer Abkommen eine Absage erteilt.
Zu danken ist ihm auch dafür, dass er unmissverständlich zu den beleidigenden und ehrverletzenden Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman Stellung genommen und auch den jüngsten Äußerungen des tschechischen Vize-Ministerpräsidenten und Sozialdemokraten, Vladimir Spidla, der die Vertreibung der Sudetendeutschen zynisch als eine "Quelle des Friedens" bezeichnet hat, eine deutliche Absage erteilt hat.
Es ist sehr zu befürworten, dass die Bayerische Staatsregierung die zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Rechtsgutachten des Europäischen Parlaments zu den Benesch-Dekreten mit einer eigenen gutachterlichen Stellungnahme begleitet. Dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies eigentlich Aufgabe der Bundesregierung als dem bilateralen Verhandlungspartner der Tschechischen Republik wäre. Die Bayerische Staatsregierung erledigt hier Aufgaben, die der Bund sträflich vernachlässigt.
Entscheidend ist der Verweis Edmund Stoibers auf den deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992, in dessen Präambel für beide Seiten verbindlich vereinbart wurde: "Entschlossen, an die jahrhundertelangen fruchtbaren Traditionen gemeinsamer Geschichte und an die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit anzuknüpfen sowie ihre gegenseitigen Beziehungen im Geist guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit auf eine zukunftsweisende Grundlage zu stellen...in dem festen Willen...durch gemeinsame Bemühungen die Folgen der leidvollen Kapitel der gemeinsamen Geschichte...zu bewältigen...".
Edmund Stoiber hat Recht, wenn er dies für beide Seiten gleichermaßen verbindliche Vertragswerk zitiert und dann feststellt: "Wer im Jahre 2002 in Europa Vertreibung und Entrechtung verteidigt, die über 57 Jahre zurückliegen, der muss sich von allen Europäern fragen lassen, wie europatauglich er ist." Genauso richtig ist die Schlussfolgerung daraus, dass der Umgang mit den Benesch-Dekreten ein Gradmesser für die Europafähigkeit der Tschechischen Republik sei, "denn kein Staat in der EU darf Vertreibung und ihre Folgen billigen."
Bemerkenswert ist aber auch, dass mit Bundesinnenminister Otto Schily erstmals ein Mitglied der Bundesregierung die Aufhebung der Benesch-Dekrete gefordert hat. Wörtlich erklärte er: "Im Sinne dieser deutsch-tschechischen Erklärung sollte sich die tschechische Seite aber auch entschließen, die Benesch-Dekrete aufzuheben und auf diese Weise einen Schlussstrich zu ziehen und Klarheit zu schaffen."
Leider war das Handeln der Bundesregierung bis heute von anderen Maximen bestimmt. Mit der immer gleichen stereotypen Erklärung, die Beziehungen mit der Tschechischen Republik nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten zu wollen, laviert sich bis heute Bundesaußenminister Joseph Fischer um eine substantielle Aufarbeitung des Vertreibungsunrechts herum. Dabei hatte bereits der damalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung anlässlich der Verabschiedung der deutsch-tschechischen Erklärung im Januar 1997 verdeutlicht: "Es geht nicht darum, einen Schlussstrich zu ziehen, es ging und geht darum, auch im Verhältnis zu unseren tschechischen Nachbarn jene Themen offen anzusprechen und zu besprechen, die unseren Weg in eine gemeinsame Zukunft erschweren könnten."
Auch ist es bemerkenswert, dass nun Otto Schily mit Verweis auf die deutsch-tschechische Erklärung eine Aufhebung der Benesch-Dekrete fordert. Diese Aussage darf allerdings nicht folgenlos im Raum stehen. Das Auswärtige Amt und Bundesaußenminister Fischer müssen hier endlich substantielle Politik machen. Vor diesem Hintergrund, geht die Kritik von Bundesaußenminister Joseph Fischer an der Rede des Kanzlerkandidaten der Union, Dr. Edmund Stoiber, indem er von einer "schweren Schädigung deutscher Interessen" spricht, völlig fehl. Dass er dies mit Verweis auf die deutsch-tschechische Erklärung tut, zeigt sein Verharren in altem und falschem Denken.
Nur mit einer ehrlichen Aufarbeitung der aus der Vergangenheit in die Gegenwart und Zukunft hineinreichenden Belastungen des deutsch-tschechischen Verhältnisses, wie der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber sie gefordert hat, verbunden mit einer Lösung der offenen Fragen, lässt sich eine dauerhafte Versöhnung erreichen.
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