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Koschyk: Fischer muss Schilys Forderung gegenüber Prag klar vertreten

Berlin (ots)

Zur Kritik an der Rede des Kanzlerkandidaten der
Union, des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, auf
dem Pfingsttreffen der Sudetendeutschen Landsmannschaft, erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfaktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Die Forderung von Bundesinnenminister Schily auf dem
Sudetendeutschen Tag, die tschechische Seite solle die
Benesch-Dekrete aufheben, muss Bundesaußenminister Fischer offiziell
gegenüber der tschechischen Seite vertreten.
Der Bayerische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der Union,
Dr. Edmund Stoiber, hat auf dem Pfingstreffen der Sudetendeutschen
Landsmannschaft eine bedeutende Rede gehalten, die zugleich das
Unrecht der Vertreibung unmissverständlich beim Namen nennt, Wege zur
Lösung der offenen Fragen im deutsch-tschechischen Verhältnis
aufzeigt, und zugleich unseren tschechischen Nachbarn die Hand zur
Versöhnung reicht.
Unmissverständlich hat er klar gemacht: "Die Vertreibung der
Sudetendeutschen war von Anfang an Unrecht." Damit hat er allen
ausweichenden Verweisen auf das Potsdamer Abkommen eine Absage
erteilt.
Zu danken ist ihm auch dafür, dass er unmissverständlich zu den
beleidigenden und ehrverletzenden Äußerungen des tschechischen
Ministerpräsidenten Zeman Stellung genommen und auch den jüngsten
Äußerungen des tschechischen Vize-Ministerpräsidenten und
Sozialdemokraten, Vladimir Spidla, der die Vertreibung der
Sudetendeutschen zynisch als eine "Quelle des Friedens" bezeichnet
hat, eine deutliche Absage erteilt hat.
Es ist sehr zu befürworten, dass die Bayerische Staatsregierung
die zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Rechtsgutachten des
Europäischen Parlaments zu den Benesch-Dekreten mit einer eigenen
gutachterlichen Stellungnahme begleitet. Dies kann allerdings nicht
darüber hinwegtäuschen, dass dies eigentlich Aufgabe der
Bundesregierung als dem bilateralen Verhandlungspartner der
Tschechischen Republik wäre. Die Bayerische Staatsregierung erledigt
hier Aufgaben, die der Bund sträflich vernachlässigt.
Entscheidend ist der Verweis Edmund Stoibers auf den
deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992, in dessen
Präambel für beide Seiten verbindlich vereinbart wurde:
"Entschlossen, an die jahrhundertelangen fruchtbaren Traditionen
gemeinsamer Geschichte und an die Ergebnisse der bisherigen
Zusammenarbeit anzuknüpfen sowie ihre gegenseitigen Beziehungen im
Geist guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit auf
eine zukunftsweisende Grundlage zu stellen...in dem festen
Willen...durch gemeinsame Bemühungen die Folgen der leidvollen
Kapitel der gemeinsamen Geschichte...zu bewältigen...".
Edmund Stoiber hat Recht, wenn er dies für beide Seiten
gleichermaßen verbindliche Vertragswerk zitiert und dann feststellt:
"Wer im Jahre 2002 in Europa Vertreibung und Entrechtung verteidigt,
die über 57 Jahre zurückliegen, der muss sich von allen Europäern
fragen lassen, wie europatauglich er ist." Genauso richtig ist die
Schlussfolgerung daraus, dass der Umgang mit den Benesch-Dekreten ein
Gradmesser für die Europafähigkeit der Tschechischen Republik sei,
"denn kein Staat in der EU darf Vertreibung und ihre Folgen
billigen."
Bemerkenswert ist aber auch, dass mit Bundesinnenminister Otto
Schily erstmals ein Mitglied der Bundesregierung die Aufhebung der
Benesch-Dekrete gefordert hat. Wörtlich erklärte er: "Im Sinne dieser
deutsch-tschechischen Erklärung sollte sich die tschechische Seite
aber auch entschließen, die Benesch-Dekrete aufzuheben und auf diese
Weise einen Schlussstrich zu ziehen und Klarheit zu schaffen."
Leider war das Handeln der Bundesregierung bis heute von anderen
Maximen bestimmt. Mit der immer gleichen stereotypen Erklärung, die
Beziehungen mit der Tschechischen Republik nicht mit aus der
Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen
belasten zu wollen, laviert sich bis heute Bundesaußenminister Joseph
Fischer um eine substantielle Aufarbeitung des Vertreibungsunrechts
herum. Dabei hatte bereits der damalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
in seiner Regierungserklärung anlässlich der Verabschiedung der
deutsch-tschechischen Erklärung im Januar 1997 verdeutlicht: "Es geht
nicht darum, einen Schlussstrich zu ziehen, es ging und geht darum,
auch im Verhältnis zu unseren tschechischen Nachbarn jene Themen
offen anzusprechen und zu besprechen, die unseren Weg in eine
gemeinsame Zukunft erschweren könnten."
Auch ist es bemerkenswert, dass nun Otto Schily mit Verweis auf
die deutsch-tschechische Erklärung eine Aufhebung der Benesch-Dekrete
fordert. Diese Aussage darf allerdings nicht folgenlos im Raum
stehen. Das Auswärtige Amt und Bundesaußenminister Fischer müssen
hier endlich substantielle Politik machen. Vor diesem Hintergrund,
geht die Kritik von Bundesaußenminister Joseph Fischer an der Rede
des Kanzlerkandidaten der Union, Dr. Edmund Stoiber, indem er von
einer "schweren Schädigung deutscher Interessen" spricht, völlig
fehl. Dass er dies mit Verweis auf die deutsch-tschechische Erklärung
tut, zeigt sein Verharren in altem und falschem Denken.
Nur mit einer ehrlichen Aufarbeitung der aus der Vergangenheit in
die Gegenwart und Zukunft hineinreichenden Belastungen des
deutsch-tschechischen Verhältnisses, wie der Bayerische
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber sie gefordert hat, verbunden mit
einer Lösung der offenen Fragen, lässt sich eine dauerhafte
Versöhnung erreichen.

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