Tillmann/Feiler: Manipulationssichere Kassen werden zum Standard
Berlin (ots)
Keine allgemeine Registrierkassenpflicht für Sportvereine und offene Verkaufsstände
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:
"Mit dem Gesetz unterbinden wir Manipulationsmöglichkeiten an elektronischen Registrierkassen. Neu ab dem Jahr 2020 angeschaffte elektronische Kassensysteme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst. Nachträgliche Stornierungen oder "Trainingsbuchungen" lassen sich zukünftig für Prüfer lückenlos nachvollziehen. Um Steuerpflichtige aber nicht mit unnötigen Kosten zu überziehen, dürfen bis Ende des Jahres 2022 bereits angeschaffte Kassen eingesetzt werden, soweit sie nicht nachrüstbar sind.
Anlass der Regelung sind Feststellungen der Rechnungshöfe, dass die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen - wie z. B. Kassenaufzeichnungen - ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellt.
Eine generelle Registrierkassenpflicht wäre aber unverhältnismäßig gewesen. Der Verkauf von Waren auf Wochenmärkten, Sportveranstaltungen und Vereinsfesten soll auch in Zukunft mittels einer offenen Ladenkasse möglich sein.
Verstöße gegen den Einsatz von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies betrifft die Manipulation von Registrierkassen als solche, aber auch den Vertrieb von manipulationsfähigen Kassen.
Mit einer unangekündigten Kassennachschau führen wir zum 1. Januar 2018 ein effektives Kontrollinstrument für die Finanzverwaltung ein, um Steuerhinterziehung aufzudecken. Durch die Kassennachschau müssen Steuerpflichtige immer damit rechnen, bei Manipulationen an Kassensystemen und nicht verbuchten Umsätzen entdeckt zu werden. Allerdings setzen alle Maßnahmen für ihre Wirksamkeit voraus, dass die zuständigen Landesfinanzverwaltungen auch von den neuen Möglichkeiten regen Gebrauch machen.
Um die Kassennachschau anhand eine risikoorientierten Fallauswahl möglichst effektiv zu gestalten und unnötige Kontrollen zu vermeiden, wird eine Meldepflicht für die eingesetzten Kassensysteme eingeführt. Damit besteht seitens der Finanzverwaltung Kenntnis über die Art und Anzahl der jeweiligen im Unternehmen eingesetzten Aufzeichnungssysteme.
Bei Einsatz von elektronischen Registrierkassen besteht ab 2020 eine Belegausgabeverpflichtung. Damit wird es auch den Kunden möglich, den ordnungsgemäßen Einsatz von manipulationssicheren Kassen anhand des Kassenbons selbst zu prüfen. Eine Belegmitnahmepflicht ist für den Kunden damit nicht verbunden. Soweit die Belegausgabe für die Steuerpflichtigen unverhältnismäßig - wie z. B. bei Warenabgaben auf Volksfesten an eine Vielzahl von Personen - wäre, kann auf Antrag von der Belegausgabepflicht abgesehen werden."
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